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Geldstrafen wegen Scheinselbständigkeit gegen zwei Unternehmer

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(ots) - Nach Ermittlungen der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach erließ das Amtsgericht
Freiburg im Juli in zwei nicht zusammenhängenden Verfahren gegen zwei
Unternehmer aus dem Raum Freiburg Geldstrafen in Höhe von insgesamt
mehr als 17.000 Euro wegen Scheinselbständigkeit.

In einem Fall wurde die Geldstrafe in Höhe von 7.200 Euro gegen
einen Transportunternehmer festgesetzt, der über einen Zeitraum von
fast drei Jahren zwei Fahrer als angebliche Subunternehmer
beschäftigt hatte. Fahrzeuge und Tankkarten wurden ihnen vom
beschuldigten Unternehmer zur Verfügung gestellt und beide
arbeiteten, wie die Fahrer in Festanstellung, ausschließlich für
diesen. Das Gericht sah den Vorwurf der Scheinselbständigkeit als
erwiesen an. Vorenthaltene Sozialversicherungsabgaben von mehr als
62.000 Euro sind nachzuentrichten.

In einem zweiten Fall sah es das Gericht ebenfalls als erwiesen
an, dass der Inhaber einer Elektrofirma über den Zeitraum eines
Jahres drei Arbeitnehmer nur zum Schein als Subunternehmer beauftragt
hatte. Auf die Schliche kamen die Zöllner dem Unternehmer durch
Erkenntnisse, die sie in einem anderen Ermittlungsverfahren gewonnen
hatten. Bei der Vernehmung gaben die betreffenden Arbeitnehmer an,
weder schriftliche Arbeits- noch Dienstleistungsverträge mit dem
Beschuldigten abgeschlossen zu haben. Ihre Arbeitsanweisungen
erhielten sie ausschließlich vom Unternehmer und sogar ihre
Arbeitskleidung war mit dessen Firmenlogo bedruckt. Der Lohn wurde
immer in bar ausbezahlt. Die Sozialversicherungsträger wurden so um
Beiträge in Höhe von nahezu 45.000 Euro betrogen, die ebenfalls
nachzubezahlen sind. Das Gericht verhängte zudem eine Geldstrafe in
Höhe von 10.000 Euro.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Lörrach
Pressesprecherin




Antje Bendel
Telefon: 07621-170-2200
E-Mail: presse.hza-loerrach(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 30.08.2018 - 09:09 Uhr
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