Litauer musste seine Taschenlampe, Pole sein Einhandmesser abgeben
(ots) - Während einer gestrigen Kontrolle, die 
Bundespolizisten am Abend in der Nähe der Autobahn bei Kodersdorf 
durchführten, musste ein Litauer seine Taschenlampe abgeben. Grund 
dafür war, dass es sich bei seiner Lampe eigentlich um ein 
Distanzelektroimpulsgerät handelte. Bekanntermaßen sind der Erwerb, 
der Besitz und das Führen eines solchen Gerätes verboten. Insofern 
wurde der 43-Jährige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz 
angezeigt. Außerdem musste er, um die Durchführung des 
Strafverfahrens sicherzustellen, eine Sicherheit für die zu 
erwartende Geldstrafe i. H. v. 200,00 Euro hinterlegen.
   Ein polnischer Bürger musste dagegen sein Einhandmesser der 
Bundespolizei überlassen. Mit dem grundsätzlich verbotenen Messer war
der 33-Jährige heute Morgen in der Görlitzer Bahnhofshalle 
angetroffen worden. Der Betroffene hat nun mit einem Bußgeldverfahren
zu rechnen.
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Datum: 30.08.2018 - 12:27 Uhr
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