Hirschfelder Neiße-Bahnbrücke ist keine Fußgängerbrücke
(ots) - Wieder hat die Bundespolizei
jemanden kostenpflichtig darüber belehren müssen, weil er diese
grenzüberschreitende Bahnbrücke als Fußweg für den schnellen
Grenzübertritt nutzen wollte.
Am 29. August 2018 kontrollierte eine Streife des
Bundespolizeireviers Zittau gegen 17:50 Uhr eine 57-jährige Polin,
als sie gerade über diese Brücke auf polnisches Hoheitsgebiet gehen
wollte. Zwar dürfen EU-Bürger die Staatsgrenze an jeder Stelle
überschreiten - aber nicht über diese Bahnbrücke. Diese weißt keinen
Fußweg auf und der Zutritt ist nur Bahnpersonal gestattet. Aufgrund
des Geländers gibt es im Falle einer Zugüberfahrt für den Fußgänger
keine Möglichkeit den Gleisbereich zu verlassen.
Die Bundespolizei weist ausdrücklich auf die Gefahren im
Bahnbereich hin und hat gegen die Frau ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten müssen. Sie wurde in
polnischer Sprache belehrt und wird die Grenze zukünftig hoffentlich
an geeigneter Stelle überschreiten.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Ebersbach
Pressesprecher
Alfred Klaner
Telefon: 0 35 86 - 7 60 22 45
E-Mail: bpoli.ebersbach.oea(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
(at)bpol_pir
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Datum: 30.08.2018 - 14:32 Uhr
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Hirschfelde (bei Zittau)
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