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Haftbefehl gegen mutmaßlichen Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigung "Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)" außer Vollzug gesetzt

ID: 1966669

(ots) - Auf Antrag der Bundesanwaltschaft hat der
Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs gestern (29. August 2018)
den Haftbefehl gegen

den 36-jährigen türkischen Staatsangehörigen Cihan A.

außer Vollzug gesetzt und seine Freilassung angeordnet. Der
Beschuldigte war am 21. Juni 2018 festgenommen worden (vgl.
Pressemitteilung Nr. 33 vom 22. Juni 2018).

Gegen den Beschuldigten besteht weiterhin der dringende
Tatverdacht der Unterstützung der ausländischen terroristischen
Vereinigung "PKK" (§ 129b Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 129a Abs. 1, Abs. 5
StGB), der Freiheitsberaubung (§ 239 StGB), der gefährlichen
Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB) sowie der
versuchten Nötigung (§§ 240, 22, 23 StGB). Dem Beschuldigten wird zur
Last gelegt, mit weiteren Mittätern am 12. April 2018 im Raum
Stuttgart ein ehemaliges Mitglied der "PKK" entführt zu haben, um die
Person mittels Schlägen und unter Androhung seiner Tötung zu einer
Weiterarbeit für die Vereinigung zu zwingen. Dieses Mitglied hatte
der Vereinigung den Rücken gekehrt und war zuletzt Leiter eines im
Regierungsbezirk Karlsruhe gelegenen "PKK-Raumes".

Der Beschuldigte hat sich teilgeständig zum Tatvorwurf
eingelassen. Den Haftgründen der Verdunklungs- und Fluchtgefahr kann
damit durch weniger einschneidende Maßnahmen begegnet werden. Vor
diesem Hintergrund war der weitere Vollzug der Untersuchungshaft
nicht verhältnismäßig. Die Bundesanwaltschaft hat daher beim
Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs die Außervollzugsetzung des
Haftbefehls beantragt.






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Staatsanwältin
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
E-Mail: pressestelle(at)gba.bund.de
http://www.generalbundesanwalt.de/





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Datum: 30.08.2018 - 16:08 Uhr
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