Bundespolizei richtet Waffenverbotszone in Saarbrücken ein
(ots) - Die Bundespolizei erklärt den Bahnhof
Saarbrücken im Zeitraum vom 1. September 2018, 15:30 Uhr bis zum 2.
September 2018 06:00 Uhr zur Waffenverbotszone. Mit dieser
gefahrenabwehrenden Maßnahme beabsichtigt die Bundespolizei die
Sicherheit der Reisenden, aber auch der Bürgerinnen und Bürger aktiv
zu erhöhen. Das Mitführverbot gilt für alle Schuss- und
Schreckschusswaffen, Hieb, Stoß und Stichwaffen,
Reizstoffsprühgeräte, Pyrotechnik und Messer aller Art. Ausgenommen
von diesem Verbot sind nur Polizeikräfte, der Zoll, die Bundeswehr,
der bezirkliche Ordnungsdienst, die Feuerwehr, Rettungsdienste,
medizinische Versorgungsdienste, Sicherheitsdienste sowie
Gastronomiebetriebe und Handwerker. Grund für die Einrichtung der
Waffenverbotszone sind die bundesweiten, aber auch regionalen
Ereignisse, bei denen Waffen, insbesondere Messer zum Einsatz kamen
oder mitgeführt wurden. Allein 2018 ereigneten sich im
Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei im Saarland 81 polizeilich
relevante Sachverhalte mit Waffenbezug. Der Hauptbahnhof Saarbrücken
dient, insbesondere samstags, als Verkehrsknotenpunkt für Besucher
und Bewohner, die die Stadt zum Einkaufen oder auch für Fest- und
Clubbesuche aufsuchen. Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger wird die
Bundespolizei verstärkt Kontrollen durchführen. Bei einem Verstoß
gegen das Mitführverbot von Waffen droht dem Betroffenen ein
Zwangsgeld von 250 Euro.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Koblenz
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Christian Altenhofen
Telefon: 0261/399-1010
E-Mail: bpold.koblenz(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
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Datum: 30.08.2018 - 16:38 Uhr
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