Gefährliches Fehlverhalten am S-Bahn Haltepunkt/ Mann zeigt sich uneinsichtig
(ots) - Heute Mittag wollte ein 52-jähriger
Mann am S-Bahn Haltepunkt Muggensturm eine lebensgefährliche
Abkürzung über die Gleise nehmen. Nachdem er mit einer S-Bahn dort
angekommen und ausgestiegen war, wollte er hinter der stehenden Bahn
unbefugt die Gleise überqueren. Eine sich vor Ort befindliche Streife
der Bundespolizei bemerkte dies rechtzeitig und sprach den Mann auf
sein gefährliches Fehlverhalten an. Dieser zeigte sich aber
uneinsichtig und wollte vor Ort das ihm angebotene Verwarngeld in
Höhe von 25 Euro nicht bezahlen.
Gegen ihn wird nun wegen des unerlaubten Aufenthalts in den
Gleisen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass
der Aufenthalt in und das Überschreiten der Gleise lebensgefährlich
ist. Unbefugte Personen haben diesen Gefahrenbereich nicht zu
betreten und sollten immer die sicheren Wege (Über- oder
Unterführungen) nutzen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Offenburg
Dieter Hutt
Telefon: 0781/9190-103
E-Mail: bpoli.offenburg.oea(at)polizei.bund.de
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Datum: 30.08.2018 - 18:53 Uhr
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Muggensturm/Rastatt
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Polizeimeldungen
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