Geschwindigkeitsmessungen zu Schuljahresbeginn -Hilden- 1808152
(ots) -
Am Vormittag des 30.08.2018, zu Schulbeginn nach den Sommerferien,
führten Kradfahrer des Verkehrsdienstes Mettmann eine gezielte
Geschwindigkeitsüberwachung vor dem Schulzentrum auf der Gerresheimer
Straße in Hilden durch. Die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit ist
auf 30 km/h begrenzt.
Hierbei wurden in einem Zeitraum von ca. drei Stunden insgesamt 18
Geschwindigkeitsverstöße festgestellt, wovon 17 vor Ort mit einem
Verwarnungsgeld geahndet wurden.
Gegen eine 35-jährige Pkw-Führerin aus Düsseldorf, welche
unmittelbar am dortigen Fußgängerüberweg mit einer Geschwindigkeit
von 56 km/h vor Toleranzabzug gemessen wurde, musste eine
Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt werden. Diese wird ein Bußgeld
sowie einen Punkt beim Kraftfahrbundesamt in Flensburg zur Folge
haben.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
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40822 Mettmann
Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028
E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
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Datum: 31.08.2018 - 09:09 Uhr
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