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(GP) Göppingen - Mann droht seiner Frau / Zum Schutz einer Frau waren am Donnerstag in Göppingen viele Polizisten im Einsatz.

ID: 1967039

(ots) - Die Frau lebt derzeit von ihrem Mann getrennt. Sie
hatte gegen ihn wegen seines Verhaltens auch schon ein gerichtliches
Annäherungsverbot erwirkt. Das war aber befristet und endete Mitte
August. Seither drohe er ihr wieder, schleiche ums Haus und belästige
sie wieder, meldete die Frau am Donnerstagabend hilfesuchend der
Polizei. Auch jetzt halte er sich dort auf und drohe ihr. Die Polizei
suchte sofort nach dem Mann, konnte ihn jedoch zunächst nicht finden.
Eine Stunde später meldeten Zeugen lauten Lärm aus der Gegend,
ähnlich Schüssen, und Lachen. Wieder suchten mehrere Streifen nach
dem Urheber des Lärms. Auch Polizeihunde und ein Hubschrauber kamen
zum Einsatz. Während der Suche ergaben die Ermittlungen Hinweise
darauf, wo sich der 40-Jährige aufhalten könnte. Die Polizei nahm ihn
kurze Zeit später in einer Gemeinde im Kreis Göppingen fest. Nach
eindringlichen Gesprächen mit ihm erteilten die Polizisten dem Mann
einen Platzverweis für das Umfeld der Wohnung seiner Frau. Ihn
erwartet jetzt eine Strafanzeige.

Die Polizei beriet auch die Frau, wie sie sich weiter schützen
kann. Polizisten standen ihr während der Nacht bis zur Festnahme des
Mannes zur Seite. Die weiteren Ermittlungen und Maßnahmen werden von
speziell geschulten Polizeibeamten für solche Fälle häuslicher Gewalt
durchgeführt.

"Häusliche Gewalt ist verletzend, strafbar und keine
Privatangelegenheit", sagt die Polizei. Fast alle Formen häuslicher
Gewalt stellen Handlungen dar, die gesetzlich mit Strafe bedroht
sind: Häusliche Gewalt ist kein eigener Straftatbestand. In Frage
kommen viele Straftatbestände, die im Zusammenhang mit häuslicher
Gewalt ein polizeiliches Tätigwerden von Amts wegen auslösen, denn
häusliche Gewalt ist nie Privatsache. Es gilt: "Jeder Mensch hat das
Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der




Person ist unverletzlich." (Art. 2 Grundgesetz) Nicht nur das
Polizeipräsidium Ulm hat sich deshalb den Schutz von Opfern
häuslicher Gewalt auf die Fahnen geschrieben. Die Polizei gibt dazu
auch Tipps für die Opfer unter www.polizei-beratung.de. Und sie
bekräftigt, jedem Opfer mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Sie
ermutigt die Opfer: "Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Polizei.
Wir helfen Ihnen und sagen Ihnen, welche Ämter und Behörden ebenfalls
zu Ihrem Schutz beitragen können. Damit sie auch in Zukunft sicher
leben."

Weitere Hilfe für Frauen bietet unter www.hilfetelefon.de das
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

++++++++++ 1648443

Wolfgang Jürgens, Tel. 0731/188-1111, E-Mail:
ulm.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Ulm, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 31.08.2018 - 11:40 Uhr
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