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Fehlerhafte Geschwindigkeitsmessungen im Bereich Bahnübergang Schnatweg

ID: 1967409

(ots) - Gemeinsame Presseerklärung des Kreises Gütersloh
und der Kreispolizeibehörde Gütersloh

Kreis Gütersloh/Halle. Bei insgesamt fünf
Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen der Polizei am Bahnübergang
Schnatweg in Halle wurden zwischen dem 23. August 2017 und dem 26.
Juni 2018 rund 374 Verkehrsteilnehmer fehlerhaft gemessen.

In insgesamt 79 Fällen entstanden daraus Bußgeldverfahren, die von
der Abteilung Straßenverkehr des Kreises Gütersloh zu bearbeiten
sind. Unmittelbar nach Bekanntwerden der fehlerhaften Messung wurden
52 Verfahren eingestellt und rückabgewickelt, hierzu wurden insgesamt
1858,50 Euro erstattet. Die Betroffenen haben darüber einen
entsprechenden Bescheid erhalten.

In 27 Fällen war das Verfahren bereits rechtskräftig
abgeschlossen, wodurch nur unter den besonderen Voraussetzungen des
Paragrafen 85 des Ordnungswidrigkeitengesetzes eine Wiederaufnahme
des Verfahrens möglich sei, informiert der Kreis Gütersloh. Dieses
sei dann der Fall, wenn entweder ein Bußgeld von mehr als 250 Euro
festgesetzt worden ist oder ein Fahrverbot ausgesprochen wurde. In
den zwei derartig gelagerten Fällen wurde bereits eine Wiederaufnahme
bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld angeregt. Darüber hinaus hat die
Polizei in 295 Fällen Verwarngelder bis maximal 30 Euro erhoben.

Der Fehler ist aufgrund eines um 19 Meter vom Bahnübergang
entfernten Messstandortes aufgetreten. Direkt am Bahnübergang gilt
die Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern, davor und
dahinter 100 Stundenkilometer. Betroffen ist ausschließlich die
Fahrtrichtung A 33 / Ravenna Park. Die Messungen in Fahrtrichtung B
68 beziehungsweise L 756 sind allesamt korrekt erfolgt.

Beschildert ist die Örtlichkeit mit einem Gefahrzeichen, dem
Zusatz 'Schäden am Bahnübergang' und einer
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 Stundenkilometer. Durch diese




Beschilderungskombination - die im März 2016 eingerichtet wurde - ist
unmittelbar hinter dem Bahnübergang die Beschränkung der
Geschwindigkeit aufgehoben. Der dortige Gleisbereich ist schadhaft
und beim schnellen Überfahren entstehen Lärm und Erschütterungen die
die Anlieger stark beeinträchtigen.

Da sehr viele Verkehrsteilnehmer trotzdem dort erheblich zu
schnell fahren, waren und sind dort
Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen zum Schutz der Anwohner
angezeigt, welche nach Überarbeitung der Beschilderung künftig auch
von der Abteilung Straßenverkehr vorgenommen werden.




Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh(at)polizei.nrw.de
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Datum: 31.08.2018 - 15:31 Uhr
Sprache: Deutsch
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