Verkehrsunfallflucht dank aufmerksamen Zeugen aufgeklärt
(ots) - Am 31.08.2018, gegen 21:25 Uhr beschädigt ein
Verkehrsteilnehmer in der Lorscher Straße in Beindersheim ein
ordnungsgemäß geparktes Fahrzeug und entfernt sich anschließend
unerlaubt von der Unfallstelle, ohne den Vorfall zu melden. Durch
aufmerksame Nachbarn wird der Unfallverursacher beim Verlassen der
Unfallstelle beobachtet, das Kennzeichen notiert und die Polizei
verständigt. Diese kann den Fahrzeugführer kurze Zeit später
feststellen. Den 53-Jährigen aus Ludwigshafen erwartet nun ein
Strafverfahren wegen Unerlaubten Entfernens von einer Unfallstelle.
An dem geparkten Fahrzeug entsteht durch den Unfall ein Sachschaden
in Höhe von 1500EUR.
Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass es sich bei einer
Verkehrsunfallflucht keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt. Eine
Unfallflucht ist eine Straftat, ähnlich einem Diebstahl oder einer
Körperverletzung. § 142 des Strafgesetzbuches sieht für eine
Unfallflucht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu
drei Jahre vor. In vielen Fällen bleiben die Geschädigten auf ihren
Kosten sitzen. Es könnte auch Ihr Auto treffen. Helfen Sie uns,
Unfallopfern zu helfen. Wenn Sie Zeuge einer Unfallflucht werden,
notieren Sie das Kennzeichen oder machen Sie ein Foto mit Ihrem
Handy. Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei.
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Datum: 01.09.2018 - 09:04 Uhr
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