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Warum reicht fragen alleine nicht aus?

ID: 1967576

(ots) -
MK / Bielefeld / Stadtgebiet - Sollten Sie als Erwachsener an
einem Unfall mit einem Kind beteiligt sein, dann bleiben Sie vor Ort
und informieren die Polizei und wenn nötig den Rettungsdienst!

Auch wenn ein Kind bei einem Verkehrsunfall nicht angefahren wurde
oder das Kind unverletzt blieb, so gilt in jedem Fall: warten Sie als
Beteiligter an der Unfallstelle und wählen Sie die 110. Es reicht
nicht aus, sich nur nach dem Gesundheitszustand des Kindes zu
erkundigen und weiter zu fahren. Gerade die jungen Verkehrsteilnehmer
können nach dem ersten Schreck oft nicht die Folgen eines Unfalls
abschätzen. Schmerzen oder Verletzungen werden nicht immer sofort
bemerkt, daher ist es wichtig, dass Kinder nach einem Unfall nicht
allein gelassen werden.

Das sollten Sie nach einem Verkehrsunfall beachten:

Sind sie an einem Unfall beteiligt, dann bleiben Sie am Unfallort
und verständigen Sie Polizei oder Rettungsdienst.

Sichern Sie die Unfallstelle mit Warndreieck und Warnblinklicht
ab. Denken Sie daran, Ihre Warnweste griffbereit im Fahrzeug
aufzubewahren, damit Sie sich die Weste schnell überstreifen können,
wenn Sie ihr Auto verlassen. Ein versteckter Aufbewahrungsort oder
der Kofferraum sind dabei nicht die beste Wahl.

Anschließend kümmern Sie sich, wenn nötig, um verletzte Personen.
Oft reicht die bloße Anwesenheit oder eine Betreuung von Unfallopfern
aus, damit sich Verletzte nicht hilflos oder allein fühlen.

Wenn Sie bleiben, setzen Sie sich zudem nicht dem Verdacht des
unerlaubten Entfernens vom Unfallort aus.




Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Pressestelle
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld


Achim Ridder (AR), Tel. 0521/545-3020
Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3232




Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023

https://bielefeld.polizei.nrw/

Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0

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Datum: 01.09.2018 - 10:30 Uhr
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