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Bedrohungslage in Prohn Landkreis Vorpommern Rügen

ID: 1968198

(ots) - Auf Grund von Eheproblemen verließ die Geschädigte
bereits am 01.09.2018 die gemeinsame Wohnung. Am 02.09.2018 wollte
die Geschädigte persönliche Sachen aus der gemeinsamen Wohnung holen.
Hierzu suchte sie gegen 16:23 Uhr die gemeinsame Wohnung auf. Vor der
geschlossenen Wohnungstür drohte der Beschuldigte "Wenn du die Tür
öffnest, steche ich dich ab". Da der Beschuldigte in der
Vergangenheit bereits mehrfach wegen psychischen Problemen in
medizinischer Behandlung war, informierte die Geschädigte über Notruf
die Polizei. Die eingesetzten PVB wollten deeskalierend auf den
Beschuldigten einwirken. Der Beschuldigte öffnete den Polizeibeamten
die Wohnungstür mit einem Messer in der Hand. Bei dem Messer handelte
es sich um ein Fleischmesser mit einer Klingenlänge von 20cm. Der
Beschuldigte hielt während des Gespräches mit den Polizeibeamten das
Messer nach unten. Er drohte den eingesetzten Polizeibeamten weder
mit dem Messer noch verbal. Er wiederholte nur ständig, dass er seine
Frau abstechen wird. Er äußerte weiterhin, dass die Polizei ruhig
kommen und ihn töten kann. Dann schloss er die Wohnungstür. Für die
eingesetzten Beamten bestand eine Gefährdungslage für den
Beschuldigten selbst und für andere. Zur Bewältigung der Lage wurden
daher Spezialkräfte benötigt. Zur Verhinderung einer möglichen
Geiselnahme oder einer Flucht wurden die Wohnungstür und die
Fensterfront durch die Polizeibeamten gesichert. Während dieser
Sicherungsmaßnahmen öffnete der Beschuldigte plötzlich die
Wohnungstür und verlangte medizinische Betreuung. Dabei stürzte der
Beschuldigte ohne Fremdeinwirkung im Hausflur und blieb bewusstlos
liegen. Er wurde gesichert und der Notarzt angefordert. Der
Beschuldigte wurde ins Klinikum verbracht und stationär aufgenommen.

Im Auftrag Thomas-Michael Neumann, Kriminalhauptkommissar,




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Datum: 02.09.2018 - 21:40 Uhr
Sprache: Deutsch
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