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Polizisten in Neuss schnappen verdächtigen Fahrraddieb auf frischer Tat

ID: 1968465

(ots) -
Die Besatzung eines Streifenwagens war in der Nacht von Freitag
auf Samstag (31.8./1.9.), gegen 03:00 Uhr, auf dem Weg zu einer
Ruhestörung im Neusser Norden. Doch diesen Einsatz konnten die
Polizisten zunächst nicht wahrnehmen. Als sie sich an der Further
Straße/Berliner Platz befanden, fiel ihnen ein Verdächtiger auf, der
sich an einem Damenfahrrad zu schaffen machte. Er riss den
abgeschlossenen Drahtesel schließlich von einem Fahrradständer. Die
Polizisten stellten den 23-jährigen Neusser noch vor Ort. Er verhielt
sich aggressiv und war offenkundig betrunken. Der Mann wurde zur
Polizeiwache gebracht und musste die nächsten Stunden bis zu seiner
Ausnüchterung im Gewahrsam verbringen. Auf ihn wartet nun ein
Ermittlungsverfahren wegen Verdacht des Fahrraddiebstahls.

Das Damenrad konnte noch am Einsatzort einem Anwohner zugeordnet
werden, der es unbeschädigt, jedoch mit beschädigtem Schloss,
zurückerhielt. Die Ermittlungen dauern an.

Die Polizei im Rhein-Kreis Neuss hat im Jahr 2017 insgesamt 2093
Fahrraddiebstähle registriert. Um diese Taten zu verhindern und um
Diebstahlsfälle aufklären zu können, rät die Polizei zur kostenlosen
Fahrradkodierung.

Die Polizei kann gestohlene Gegenstände nur als solche erkennen,
wenn der rechtmäßige Eigentümer den Diebstahl anzeigt und das
Diebesgut zur Fahndung ausgeschrieben wird. Hierzu eignen sich
Individualkennzeichnungen, zum Beispiel Fahrradrahmennummern. Wer
sicher gehen möchte, dass sein Fahrrad eindeutig zugeordnet werden
kann, lässt es kodieren. Die Kodierung, in Form eines individuellen
Aufklebers am Rad, kann von Polizisten vor Ort überprüft und der
Eigentümer so ermittelt werden. Zudem schreckt eine Kodierung
Gelegenheitstäter ab, denn die Wahrscheinlichkeit anhand eines
kodierten Fahrrades überführt zu werden ist hoch. Bürgerinnen und




Bürger haben die Möglichkeit ihr Fahrrad bei der Polizeiwache an der
Jülicher Landstraße in Neuss während der Bürodienstzeiten kodieren zu
lassen. Hierzu wird, neben dem Fahrrad, ein Eigentumsnachweis (z.B.
Rechnung) und ein Personalausweis benötigt.




Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
         02131/300-14011
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Telefax: 02131/300-14009
Mail:    pressestelle.neuss(at)polizei.nrw.de
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Datum: 03.09.2018 - 11:27 Uhr
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