Korbach - erneute Bombendrohung an Korbacher Schule
Nachtrag
(ots) - Die Androhung eines Bombenanschlags auf eine
Schule ist kein Kavaliersdelikt. Sie sorgt für eine große
Verunsicherung der Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern und
der Lehrerschaft. Gem. § 126 StGB wird die "Störung des öffentlichen
Friedens durch Androhung von Straftaten" mit einer Freiheitsstrafe
von bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Hinzu kommen noch
Kosten, die von dem Verursacher zu tragen sind.
Die Polizei ist auf der Suche nach Zeugen. Hinweise bitte an die
Kriminalpolizei in Korbach, Tel.: 05631-971-0; oder bei jeder anderen
Polizeidienststelle.
Volker König Polizeihauptkommissar
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Nordhessen
Polizeidirektion Waldeck-Frankenberg
Pommernstr. 41
34497 Korbach
Pressestelle
Telefon: 05631/971 160 oder -161
Fax: 05631/971 165
E-Mail: pp-poea-korbach-ast.ppnh(at)polizei.hessen.de
http://www.polizei.hessen.de
Original-Content von: Polizei Korbach, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.09.2018 - 12:03 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1968554
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-KB
Stadt:
Korbach
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Korbach - erneute Bombendrohung an Korbacher Schule
Nachtrag"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Korbach (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).