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Männer aus Nordrhein-Westfalen und Brandenburg verstoßen gegen das Sprengstoffgesetz

ID: 1968681

(ots) - Bei Kontrollen in Bad Muskau sind am vergangenen
Wochenende zwei Männer aus Nordrhein-Westfalen und zwei aus
Brandenburg von der Bundespolizei ertappt und wegen des Verstoßes
gegen das Sprengstoffgesetz angezeigt worden.

Am Samstagnachmittag waren es zunächst die 53 und 58 Jahre alten
Westfalen, die im Kofferraum des gemeinsam genutzten Renault
verbotene pyrotechnische Erzeugnisse offensichtlich von Polen nach
Deutschland transportierten. Zum Vorschein kamen insgesamt 24 Knaller
"Crazy Robots", 20 Knaller "Dum Bum", 20 Knaller "Bum Bum", zwölf
Knaller "Artillery Shells" (kleine Kugelbomben) sowie weitere 60
Knaller ohne Namen. Den Knallern fehlte einerseits die ordnungsgemäße
Produktkennzeichnung. Andererseits handelte es sich bei verschiedenen
Produkten zudem um Feuerwerk der Kategorien F3 und F4. Produkte
dieser Kategorien unterliegen in Deutschland einer
sprengstoffrechtlichen Erlaubnispflicht.

Der Name "Crazy Robots" spielte später dann auch am Sonntagmittag
eine Rolle. Ein 32-Jähriger aus Senftenberg hatte schließlich 48
Knaller dieser Marke, ein 33-Jähriger aus Schipkau zwölf Knaller
dieser Marke in seinem Gepäck.

Die Pyrotechnik wurde sichergestellt. Neben den zu erwartenden
Geldstrafen werden die Beschuldigten auch mit der Umlegung der
Kosten, die u. a. durch die fachgerechte Vernichtung des Materials
entstehen, zu rechnen haben.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

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Datum: 03.09.2018 - 13:12 Uhr
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