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Das Kennzeichen bleibt frei!

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(ots) - Häufig werden wir gefragt, ob gewisse
Änderungen am Nummernschild erlaubt sind. Das können wir ganz einfach
mit NEIN beantworten. Ein Kennzeichen, egal an welchem Fahrzeug, muss
jederzeit gut lesbar sein! Immer wieder versuchen Verkehrsteilnehmer
ihre Nummernschilder zu manipulieren, um einer Identifizierung aus
dem Weg zu gehen. Hierbei handelt es sich um Kennzeichenmissbrauch,
was eine Straftat darstellt. Hierzu zählen unter anderem:

-Fahrzeuge oder Anhänger mit einem Zeichen auszustatten, das den
Eindruck erweckt, es sei eine amtliche Kennzeichnung

-Kraftfahrzeuge oder Anhänger mit einem anderen Kennzeichen als
dem dafür ausgegebenen zu versehen.

-das Nummernschild von Fahrzeugen oder Anhängern zu verändern, zu
entfernen oder seine Sichtbarkeit zu beeinträchtigen.

Aber Achtung: Auch Kennzeichen zu verfälschen, gefälschte
Kennzeichen an einem Fahrzeug zu montieren oder die Nummernschilder
zu bekleben, ist strafbar. Personen, die zwar nicht selbst Hand an
das Nummernschild gelegt haben, sich dessen aber bewusst sind, dass
sie mit falschen Kennzeichen fahren, müssen ebenfalls mit
Konsequenzen rechnen.

Ist das Schild verschmutzt, muss es unbedingt gesäubert werden -
andernfalls liegt auch hier ein Kennzeichenmissbrauch vor.




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Westpfalz

Telefon: 0631-369-1080
E-Mail: ppwestpfalz.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.westpfalz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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Datum: 04.09.2018 - 11:06 Uhr
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