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50.000.- Euro locker in der Hosentasche

Zöllner am Flughafen vereiteln Bargeldschmuggel

ID: 1969408

(ots) - 50.000.- Euro in ausschließlich 500.- Euro Noten
wurden einem 43 jährigen Deutschen mit kasachischen Wurzeln am
vergangenen Samstag (01.09.2018) zum Verhängnis.

Der Reisende hatte das Geldbündel locker in der Hosentasche, ohne
die hohe Summe bei seiner Ausreise dem Zoll gegenüber anzumelden.
Hinter dem Bereich der Passkontrolle wurde der Reisende durch Zöllner
kontrolliert. Doch leider zu spät gab er das Geldbündel freiwillig
heraus.

"Das ist schon keine kleine Summe mehr, die ohne vorherige
Anmeldung beim Zoll das Bundesgebiet verlassen sollte", so Oliver
Keuck, Pressesprecher vom Hauptzollamt Hannover.

Nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens konnte der Reisende
seinen Flug nach Kasachstan antreten. Das Geld wurde ihm belassen. Es
droht ihm nun eine empfindliche Geldstrafe.

Zusatzinfo Anmeldepflicht für Zahlungsmittel

Seit dem 15. Juni 2007 müssen Drittlandsreisende ihre mitgeführten
Zahlungsmittel (neben Bargeld zum Beispiel auch Wertpapiere, Schecks
und Edelmetalle) ab einem Gesamtwert von 10.000 Euro unaufgefordert
schriftlich anmelden. Bei Reisen innerhalb der EU müssen
Zahlungsmittel über 10.000 Euro nur mündlich und nur auf Verlangen
angemeldet werden. Kommen Reisende dieser Anmeldepflicht nicht nach,
handeln sie ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer
Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Hannover
Pressesprecher
Oliver Keuck
Telefon: 0511/37414-557
E-Mail: presse.hza-hannover(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Hannover, übermittelt durch news aktuell



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Datum: 04.09.2018 - 11:17 Uhr
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