Wohnungseinbrüche durch Fensterbohrer in Trier
(ots) - In der Nacht zu Sonntag, 2. September, gab es in
Trier mehrere Einbrüche, bei denen unbekannte Täter Terrassentüren
und Fenster aufbohrten, um in die Anwesen zu gelangen. Vermutlich in
der Zeit zwischen 1 und 5 Uhr am frühen Sonntagmorgen gelang es den
Tätern in zwei Fällen, rückwärtige Terrassentüren und Fenster zu
öffnen und in die Wohnräume einzudringen. In drei weiteren Fällen
ließen der oder die Täter von ihrem Vorhaben ab. Ein Täter konnte bei
der Flucht gesehen werden und wird wie folgt beschrieben: männlich,
groß und schlaksig.
Vier der Tatorte befinden sich in Trier in der Straße
"Brettenbach", ein weiterer Tatort in der Olewiger Straße. Die
Ermittler gehen derzeit von Tatzusammenhängen aus. Zeugen werden
gebeten, sich bei der Kriminalpolizei Trier, Telefon: 0651/9779-2290
oder -2251 zu melden.
Die Polizei rät: "Seien Sie aufmerksam und pflegen Sie eine gute
Nachbarschaft. Sie und Ihre Nachbarn sind die Experten für Ihr
Wohnumfeld. Nutzen Sie dieses Wissen und erhöhen Sie so die
Sicherheit in Ihrer Nachbarschaft." Weitere Informationen zum Thema
Einbruchschutz finden Sie unter www.Einbruchschutz-rlp.de
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Trier
Telefon: 0651-9779-0
E-Mail: pptrier.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.trier
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Original-Content von: Polizeipräsidium Trier, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.09.2018 - 13:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1969545
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PPTR
Stadt:
Trier
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Wohnungseinbrüche durch Fensterbohrer in Trier"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).