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Verdächtige Beobachtung am Sportplatz - Polizei ermittelt Identität eines geistig Verwirrten

ID: 1970432

(ots) - Über den Nachrichtendienst WhatsApp
kursierte in Meerbusch in den letzten Tagen eine Meldung, die
offensichtlich für Beunruhigung in der Bevölkerung sorgt. Demnach sei
am Montagnachmittag (3.9.) in Strümp ein fremder Mann gesehen worden,
der sich am Sportplatz nach Kindern erkundigt habe. Die Polizei ist
dieser Beobachtung nachgegangen und hat ermittelt, dass es sich um
einen 56-jährigen geistig verwirrten Mann handelt. Es gibt aktuell
keine konkreten Hinweise auf ein strafrechtliches Verhalten. Vielmehr
geht die Polizei davon aus, dass der 56-Jährige aufgrund seines
auffälligen Verhaltens und Auftretens, das möglicherweise aus seiner
Krankheitsgeschichte resultiert, für Unruhe gesorgt hat, ohne dass
eine Gefährdung für Kinder vorlag. Die Polizei steht im Kontakt zum
gesetzlichen Betreuer des 56-Jährigen.

Nach den bisherigen Ermittlungen kommt die Polizei zu folgender
Einschätzung: Auch aufgrund der vielfachen Nutzung von Social Media &
Co. im Zusammenhang mit dem Verdächtigen Ansprechen von Kindern gibt
es sowohl unter den Eltern als auch an Schulen, Kindergärten und
Sportvereinen eine Unruhe, die sich täglich potenziert und auf
angrenzende Gebiete überschwappt. Etliche Eltern sind deshalb in
größter Sorge. Hierzu besteht kein Anlass! Es ist wichtig, bei
aktuellen verdächtigen Beobachtungen sofort die Polizei unter der
Nummer 110 zu informieren, anstatt eigenmächtig Warnungen und/oder
Fotos von sich verdächtig verhaltenden Personen zu verbreiten. Die
Polizei kann die Sorgen der Eltern in solchen Situationen sehr gut
nachvollziehen und geht jedem Hinweis mit großer Sorgfalt nach. Aus
langjährigen Erfahrungen wissen die Ordnungshüter aber auch, dass
glücklicherweise in den allermeisten Fällen dem geäußerten Verdacht
ein harmloser Sachverhalt zu Grunde liegt.

Durch die vielen Gespräche mit den Kindern in Schulen,




Sportvereinen, mit den Eltern aber auch untereinander sind die
Schülerinnen und Schüler sowie Anwohnerinnen und Anwohner höchst
sensibilisiert und erleben Alltagssituationen als vermeintlich
gefährlich.

Generell ist es wichtig und richtig, dass Eltern mit ihren Kindern
immer wieder über die wichtigsten Verhaltensregeln z.B. auch auf dem
Schulweg oder auf dem Weg zum Sport sprechen. Zur Information fügen
wir diese Tipps bei.

Liebe Eltern, obwohl der weitaus überwiegende Teil von Übergriffen
auf Kinder im sozialen oder familiären Umfeld des Kindes stattfindet,
sollten Sie Ihre Kinder auch darüber informieren, wie sie sich auf
dem Schulweg, oder in der Freizeit verhalten sollen, wenn sie ohne
elterliche Aufsicht unterwegs sind: Gehe mit Freunden, Klassen- oder
Sportkameraden zusammen - gemeinsam seid Ihr stark und die Wege sind
sicherer! Benutze möglichst immer die gleichen Wege - so kennst Du
Dich gut aus und weißt, wo Du im Notfall Hilfe finden kannst! Sage
laut und deutlich was Du nicht willst - habe auch Erwachsenen
gegenüber Mut zu sagen "Lassen Sie mich in Ruhe!" Tritt auf keinen
Fall an Fahrzeuge heran - Fragen von Autofahrern können von
Erwachsenen beantwortet werden! Mach auf dich aufmerksam, wenn Du
Dich bedroht fühlst - schrei laut und gehe direkt zu anderen
Personen, um Dir Hilfe zu holen! Weglaufen ist nicht feige - wenn Du
Dich abwendest und gehst, schaffst Du Abstand! Wenn kein anderer
Erwachsener in der Nähe ist, sprich Kinder an! Schrei laut um Hilfe!
Du kannst in Notfällen jederzeit über Handy oder aus einer
Telefonzelle den Polizeinotruf 110 anrufen. Das geht auch ohne
Handykarte oder Münzen. Wenn Dir auf dem Schulweg etwas verdächtig
vorgekommen ist, solltest Du es sofort Deinen Lehrern und Deinen
Eltern erzählen! Überlege mit Deinen Eltern, in welchem Geschäft Du
auf Deinem Schulweg Hilfe im Notfall finden kannst! Halte Dich an
Absprachen mit Deinen Eltern und sei möglichst pünktlich, damit Deine
Eltern wissen, dass sie sich auf Dich verlassen können und sich keine
unnötigen Sorgen machen. Noch ein Tipp zum Schluss: Vereinbaren Sie
mit anderen Eltern genau, wer Ihr Kind aus Schule oder Kindergarten
abholen darf. Ihr Kind sollte wissen, dass es nur mit diesem -
möglichst kleinen - Personenkreis mitgehen oder mitfahren darf - ohne
Ausnahme.

Weitere Informationen unter http://www.polizei-beratung.de und
beim Kriminalkommissariat für Kriminalprävention und Opferschutz
unter der Rufnummer 02131 3000.




Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
         02131/300-14011
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Mail:    pressestelle.neuss(at)polizei.nrw.de
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