Führen eines Sportbootes unter Einfluß von Alkohol
(ots) - Am 06.09.2018 um 19:45 Uhr erfolgte auf dem
Kölpinsee Höhe Blüchersches Bruch die Kontrolle eines Sportbootes
durch die Bootsbesatzung des Streifenbootes MV 5. Beim Führer des
Sportbootes wurde Atemalkohol festgestellt und ein Atemalkoholtest
durchgeführt. Die Messung ergab einen Wert von 2,59 Promille.
Daraufhin entschlossen sich die Beamten das Boot mit der Person nach
Malchow abzuschleppen um sie dann mittels Dienst-Kfz nach Röbel zur
Blutprobenentnahme zu fahren. Ein zweites Dienstboot wurde
hinzugezogen.
Im Göhrener Kanal nutzte der alkoholisierte Sportbootführer die
Nähe zum Ufer und sprang von seinem Boot ins Wasser und flüchtete an
Land in Richtung Untergöhren. Die Verfolgung wurde aufgenommen,
jedoch konnte die Person im Schutze der einsetzenden Dunkelheit nicht
mehr aufgegriffen werden.
Die zwischenzeitlich zur Unterstützung eingetroffenen zwei
Streifenwagenbesatzungen des Polizeirevieres Röbel stellten den
Geflüchteten mit nassen Kleidungsstücken dann in Höhe des Hotels
Fleesenseehof fest. Dieser wurde dann von den Kollegen der
Schutzpolizei zur Blutprobenentnahme nach Röbel verbracht.
Eine Anzeige gem. § 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr - gegen den
Sportbootführer wurde gefertigt.
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Datum: 06.09.2018 - 23:49 Uhr
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