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(UL) Ulm - Beim Einkaufübernommen / Nach den Möbeln musste ein Mann am Mittwoch in Ulm auch nicht ein Bußgeld bezahlen.

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(ots) - Der 41-Jährige war am Nachmittag beim Möbelkauf in
Ulm. Zusammen mit seinen Kindern. Erst beim Einpacken ins Auto
bemerkte der Mann, dass das nicht so recht passt. Statt der
benötigten drei gab es nur noch zwei Plätze. Also musste die
17-Jährige Tochter die neunjährige Schwester auf den Schoß nehmen. So
wollten die Drei nach Hause fahren. Doch schon in der Blaubeurer
Straße stoppte eine Polizeistreife das Auto. Denn das war den
Polizisten zu gefährlich. Sie klärten den 41-Jährigen darüber auf,
was im Falle eines Unfalls passieren kann. Und dass er ein Bußgeld
bezahlen muss. Weiterfahren durfte er zunächst nicht. Erst als die
Verwandtschaft kam und ein Kind mitnahm, setzte auch der 41-Jährige
seine Fahrt fort.

Hinweis: Sicherheitsgurte sind die Lebensretter Nr. 1 im
Straßenverkehr! In den letzten Jahren hatte etwa jeder vierte tödlich
verunglückte Verkehrsteilnehmer den Sicherheitsgurt nicht angelegt.
Einen Sturz aus zehn Metern Höhe würden Sie wohl kaum überleben. Er
entspricht einem Aufprall bei einer Geschwindigkeit von nur 50 km/h.
Bei dieser Aufprallgeschwindigkeit wirkt auf den menschlichen Körper
das 30-fache seines Eigengewichts - bei 70 kg sind dies 2,1 Tonnen.
Die Polizei mahnt deshalb: Den Lebensretter Nr. 1 vor der Fahrt
anlegen - dann übernehmen sie Verantwortung gegenüber sich selbst,
aber auch gegenüber Ihren Angehörigen.

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Wolfgang Jürgens, Tel. 0731/188-1111, E-Mail:
ulm.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp(at)polizei.bwl.de
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Datum: 07.09.2018 - 13:57 Uhr
Sprache: Deutsch
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