Zoll führt bundesweite Mindestlohnsonderprüfung durch / Rund 6.000 Einsatzkräfte prüfen die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns
(ots) -
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) führt am 11. und
12. September 2018 eine bundesweite Mindestlohnsonderprüfung durch.
Mit der Aktion soll überprüft werden, ob Arbeitgeber ihren Arbeitern
und Angestellten den gesetzlichen Mindestlohn von aktuell 8,84 EUR je
Stunde zahlen. Bis zu 6.000 Einsatzkräfte werden Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragen und
Geschäftsunterlagen der Arbeitgeber prüfen. Im besonderen Fokus
stehen dabei die Branchen, die besonders anfällig für Verstöße gegen
das Mindestlohngesetz sind, wie zum Beispiel das Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe und das Speditions-, Transport- und
Logistikgewerbe.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Ulm
Stabstelle Kommunikation
Jasmin Staab
0731 9648-1007
E-Mail: presse.hza-ulm(at)zoll.bund.de
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Datum: 10.09.2018 - 08:45 Uhr
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