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Zoll führt bundesweite Mindestlohnsonderprüfung durch / Rund 6.000 Einsatzkräfte prüfen die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns

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(ots) - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls
(FKS) führt am 11. und 12. September 2018 eine bundesweite
Mindestlohnsonderprüfung durch. Mit der Aktion soll überprüft werden,
ob Arbeitgeber ihren Arbeitern und Angestellten den gesetzlichen
Mindestlohn von aktuell 8,84 EUR je Stunde zahlen.

Bis zu 6.000 Einsatzkräfte werden Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragen und
Geschäftsunterlagen der Arbeitgeber prüfen. Im besonderen Fokus
stehen dabei die Branchen, die besonders anfällig für Verstöße gegen
das Mindestlohngesetz sind, wie zum Beispiel das Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe und das Speditions-, Transport- und
Logistikgewerbe.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Karlsruhe
Jens Sprenger
Telefon: 0721/3710-328
E-Mail: presse.hza-karlsruhe(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 10.09.2018 - 09:00 Uhr
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