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Zoll führt bundesweite Mindestlohnsonderprüfung durch



Rund 6.000 Einsatzkräfte prüfen die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns

ID: 1973032

(ots) - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS)
führt am 11. und 12. September 2018 eine bundesweite
Mindestlohnsonderprüfung durch. Mit der Aktion soll überprüft werden,
ob Arbeitgeber ihren Arbeitern und Angestellten den gesetzlichen
Mindestlohn von aktuell 8,84 EUR je Stunde zahlen.

Bis zu 6.000 Einsatzkräfte werden Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragen und
Geschäftsunterlagen der Arbeitgeber prüfen.

Im besonderen Fokus stehen dabei die Branchen, die besonders
anfällig für Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sind, wie zum
Beispiel das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe und das
Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt München
Pressesprecherin
Marie Müller
Telefon: 089 - 975 90760
E-Mail: presse.hza-muenchen(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 10.09.2018 - 10:00 Uhr
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