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Zoll führt bundesweite Mindestlohnsonderprüfung durch

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(ots) - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS)
führt am 11. und 12. September 2018 eine bundesweite
Mindestlohnsonderprüfung durch. Mit der Aktion soll überprüft werden,
ob Arbeitgeber ihren Arbeitern und Angestellten den gesetzlichen
Mindestlohn von aktuell 8,84 EUR je Stunde zahlen. Bis zu 6.000
Einsatzkräfte werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren
Beschäftigungsverhältnissen befragen und Geschäftsunterlagen der
Arbeitgeber prüfen. Im besonderen Fokus stehen dabei die Branchen,
die besonders anfällig für Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sind,
wie zum Beispiel das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe und das
Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Berlin
Pressesprecher
Michael Kulus
Telefon: 030-69009-220
E-Mail: presse.hza-berlin(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 10.09.2018 - 10:26 Uhr
Sprache: Deutsch
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