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(UL) Ulm - Polizei beendet gefährliche Fahrt / Mit reichlich Alkohol im Blut setzte sich in der Nacht zum Montag in Ulm ein Mann ans Steuer.

ID: 1973235

(ots) - Kurz vor 01.00 Uhr hielten Polizisten in der
Herdbruckerstraße einen Autofahrer an. Während der Kontrolle hatte
die Beamten den Verdacht, dass der Mann alkoholisiert war. Ein Test
bestätigte den Verdacht. Deshalb musste er mit in eine Klinik. Dort
nahm ihm ein Arzt Blut ab. Die Beamten behielten auch gleich seinen
Führerschein ein. Jetzt sieht er eine Anzeige wegen Trunkenheit im
Verkehr entgegen.

Hinweis der Polizei:  Alkohol ist häufig die Ursache von schweren
Verkehrsunfällen. Alkohol schränkt die Wahrnehmung ein und führt zu
einer falschen Einschätzung von Geschwindigkeit und Entfernung. Zudem
wird die Reaktion und Koordination beeinträchtigt. Damit alle sicher
ankommen, empfiehlt die Polizei daher Alkoholgenuss und Fahren
konsequent zu trennen.

Der Versuch, sich vor der Fahrt an eine Promillegrenze
heranzutrinken, ist viel zu riskant. Denn 0,3 Promille sind schnell
erreicht - kommt dann noch ein Hinweis auf eine Fahruntüchtigkeit
dazu, verwirklicht man bereits eine Straftat. Das kann zum Beispiel
durch eine Fahrt in Schlangenlinien oder einen Unfall geschehen. Aber
auch ohne solche Beweisanzeichen gelten Fahrer ab 1,1 Promille als
absolut fahruntüchtig. In beiden Fällen folgen Strafanzeigen wegen
Straßenverkehrsgefährdung oder Trunkenheit im Verkehr. Haftstrafen
sieht das Strafgesetzbuch dafür ebenso vor, wie empfindliche
Geldstrafen. Außerdem wird die Fahrerlaubnis in der Regel für mehrere
Monate entzogen. Wer den Führerschein zur Arbeit braucht, bringt sich
so womöglich selbst in Existenznot. Und den Führerschein wieder zu
erhalten, ist mit Aufwand und erheblichen Kosten verbunden. Ohne
aufgefallen zu sein, riskiert man ab 0,5 Promille ein Fahrverbot von
einem bis zu drei Monaten, eine Geldbuße von 500 bis 1.500 Euro und
zwei Punkte in Flensburg. Für alle Fahrer gilt in der Probezeit ein




absolutes Alkoholverbot, für junge Fahrer sogar bis 21.

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Holger Fink/Judith Wolf, Tel. 0731/188-1111, E-Mail:
ulm.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de




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Telefon: 0731 188-0
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Datum: 10.09.2018 - 11:42 Uhr
Sprache: Deutsch
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