Das traurige Ende schöner Urlaubssouvenirs
(ots) -
Dem Hauptzollamt Rosenheim kam letzte Woche eine traurige Aufgabe
zu. Die Mitarbeiter der Zentralen Verwertungsstelle, die auch für die
Hauptzollamtsbezirke Landshut und München zuständig sind, mussten
Korallen und Fechtermuscheln, die als Reisemitbringsel von den
Zollbeamten am Flughafen München beschlagnahmt wurden, vernichten.
Vor allem in der Hauptreisezeit führen Reisende leider noch immer
Tiere und Pflanzen ein, die dem Artenschutzabkommen unterliegen und
somit bei der Einfuhr zu beschlagnahmen sind. Das Artenschutzlager
des Zollamts München Flughafen dokumentiert auf erschreckende Weise,
wie unbedacht im Urlaub Reisemitbringsel erworben werden, welche dem
Artenschutz unterliegen. Obwowhl den Reisenden zum Teil nicht
unerhebliche Geldbußen drohen, lässt sich der Schaden für die Natur
nicht mehr rückgängig machen.
Was die notwendige Teilräumung des Artenschutzlagers des Zollamts
München Flughafen auch zeigt. Von dort wurden die knapp 1 Tonne
schweren Kisten, gefüllt mit etwa 2500 ehemaligen Meeresbewohnern, in
eine im Landkreis Rosenheim gelegene Kiesgrube transportiert.
Hier wurden sie aus den Kisten auf den Boden entleert, um
anschließend von der Schaufel eines über 9000 kg schweren Radladers
in Trümmern zerschlagen zu werden.
"Laut Auskunft des Bundesamtes für Naturschutz ist die Vernichtung
leider notwendig. Aufgrund der sehr großen Anzahl vorhandener
Exemplare, die für Ausstellungs- und Schulungszwecken bereits
verwendet werden, können diese Korallen und Fechterschnecken keiner
sinnvollen Verwendung mehr zugeführt werden", erklärt Patrizia
Kaiser, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim.
Mit lautem Geknacke vom Brechen der Schalen liegen innerhalb
kurzer Zeit nur noch Trümmer aus Kalk auf dem Boden. Diese werden mit
dem Schaufelbagger auf einen Haufen mit Bauschutt bzw. Betonteilen
geschüttet. "Bei Bedarf wird der Ganze Schuttberg nochmals
zerkleinert und dann für den Straßenunterbau verwendet", führt der
technische Betriebsleiter der Kiesgrube aus.
Die Vernichtung von insgesamt 13 Tonnen Textilien, Schuhen und
Parfums im Jahr 2017, die als Plagiatwaren eingeführt wurden oder von
beschlagnahmtem Alkohol und beschlagnahmten Zigaretten sind für die
Zollbeamten der Zentralen Verwertungsstelle schon Routinearbeit. Aber
die Vernichtung von geschützten Tieren und Pflanzen zu überwachen,
stimmt auch die Kollegen der Verwertungsstelle nachdenklich. Auch die
mit anwesende Auszubildende des Hauptzollamts Rosenheim, die die
vielseitigen Aufgabengebiete des Zolls jetzt auch praktisch erlebt
hat, sieht, wie wichtig Artenschutz und dessen Kontrolle sind, um
solche Aktionen vermeidbar machen zu können.
Die Zollverwaltung rät allen Reisenden sicherheitshalber, die
Finger von allen Pflanzen und Tieren - tot oder lebendig- als
Reisemitbringsel zu lassen. Über die geschützten Tiere und Pflanzen
in den jeweiligen Ländern kann man sich auch über
www.Artenschutz-online.de, www.zoll.de oder auch auf den Seiten des
Bundesamts für Naturschutz informieren.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Rosenheim
Patrizia Kaiser
Telefon: 08031/3006-7100
E-Mail: patrizia.kaiser(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
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Datum: 10.09.2018 - 12:37 Uhr
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