Erst Schutzgewahrsam, dann Krankenhaus
(ots) - Hin und wieder ist es erforderlich, dass die
Polizei eine Person zum eigenen Schutz in Gewahrsam nehmen muss, wenn
diese beispielsweise einer Gefahr für Leib oder Leben ausgesetzt oder
hilflos ist. Ein solcher Fall ereignete sich am Samstag in Görlitz.
Der Dienststelle lag am Abend eine Information eines aufmerksamen
Triebfahrzeugführers vor, wonach sich ein Unbekannter im
Schienengleis bei Gersdorf bewegte. Gegen 20.00 Uhr trafen die
Beamten auf einen völlig verwirrten, orientierungs- und ausweislosen
Mann aus Libyen, der sich bis zu diesem Zeitpunkt wohl mehr im Gleis
als außerhalb der Schienen aufhielt. Im eigenen Interesses wurde der
19-Jährige in Schutzgewahrsam genommen und zum Bundespolizeirevier
nach Görlitz gebracht. Dort wurde die vollständige Identität geklärt,
ein Verwarngeld wegen unzulässiger Gleisüberschreitung erhoben aber
auch ein Drogenschnelltest durchgeführt. Das Ergebnis des Tests ließ
auf den Konsum von Rauschgift schließen. Als der Libyer dann später
entlassen werden sollte, weigerte er sich mit Händen und Füßen gegen
diese Entlassung. Später brachte ihn ein Rettungswagen zur weiteren
medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus.
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Datum: 10.09.2018 - 14:12 Uhr
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