Sandhausen/Rhein-Neckar-Kreis: 38-Jähriger auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung in Untersuchungshaft
(ots) - Gemeinsame Pressemitteilung
der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg erließ das
Amtsgericht Heidelberg Haftbefehl gegen einen 38-jährigen polnischen
Staatsangehörigen wegen des Verdachts der gefährlichen
Körperverletzung.
Der Beschuldigte soll am Samstag (08.09.2018) gegen 2 Uhr in einer
Wohnung in Sandhausen-Bruchhausen im Verlauf eines Streitgesprächs
mit einem Küchenmesser auf einen 17-jährigen polnischen Jugendlichen
eingestochen haben. Hierbei erlitt der Geschädigte eine seitliche
Stichwunde am Oberkörper, die in einer Klinik versorgt werden musste.
Der Beschuldigte stand zum Tatzeitpunkt erheblich unter dem Einfluss
von Alkohol, ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,8 Promille.
Der 38-jährige polnische Staatsangehörige, ohne festen Wohnsitz in
der BRD, wurde am Sonntag dem Bereitschaftsrichter beim Amtsgericht
Heidelberg vorgeführt. Dieser erließ gegen den Mann Haftbefehl wegen
Fluchtgefahr, anschließend wurde er in eine Justizvollzugsanstalt
eingewiesen.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der
Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Dieter Klumpp
Telefon: 0621 174-1105
E-Mail: mannheim.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
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Datum: 10.09.2018 - 15:52 Uhr
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