Gronau - Berauscht gefahren und Drogen an Bord
(ots) - Der Fahrer unter Drogeneinfluss, der Beifahrer mit
Marihuana im Gepäck: Konsequenzen kommen nun auf zwei junge Berliner
zu, die das Grenzüberschreitende Polizeiteam am Montag in Gronau
unter die Lupe nahm. Die Beamten kontrollierten die beiden gegen
18.15 Uhr, als sie über die B54 aus den Niederlanden kamen. Dabei
stellte sich mit einem Test heraus, dass der 25 Jahre alte Fahrer
unter dem Einfluss des Cannabis-Wirkstoffs THC stand. Der 24-jährige
Beifahrer hatte eine geringe Menge Marihuana bei sich. Die Beamten
untersagten die Weiterfahrt, veranlassten die Entnahme einer
Blutprobe und stellten die Drogen sicher.
Das grenzüberschreitende Polizeiteam (GPT) ist ein Zusammenschluss
zwischen der Koninklijken Marechaussee (NL), der Politieeenheid
Oost-Nederland (NL), der Bundespolizeidirektion Hannover, der
Polizeidirektion Osnabrück (Niedersachsen) und der
Kreispolizeibehörde Borken (Nordrhein-Westfalen). Das Team führt im
deutsch-niederländischen Grenzraum gemeinsame Streifen zur Bekämpfung
grenzüberschreitender Delikte wie Schleusungskriminalität,
Menschenhandel, Dokumentenkriminalität, Drogenhandel, Geldwäsche und
der Kfz-Kriminalität durch.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Borken
Thorsten Ohm
Telefon: 02861-900 2204
http://www.polizei.nrw.de/borken/
Original-Content von: Kreispolizeibehörde Borken, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 11.09.2018 - 12:57 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1974279
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-BOR
Stadt:
Gronau
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Gronau - Berauscht gefahren und Drogen an Bord"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kreispolizeibeh (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).