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Frau bleibt auf freiem Fuß, Mann kommt ins Gefängnis

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(ots) - Eine Streife der Bundespolizei hat heute Vormittag
in Krauschwitz eine polnische Frau festgenommen. Bei der Überprüfung
ihrer Personalien war festgestellt worden, dass die
Staatsanwaltschaft Heidelberg Ende Juni dieses Jahres einen
Vollstreckungshaftbefehl ausgestellt und ihren Namen auf die
Fahndungsliste gesetzt hatte. Anfang 2017 war zunächst vom
Amtsgericht Wiesloch wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz über den
Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen Strafbefehl gegen die
54-Jährige erlassen und die Zahlung einer Geldstrafe i. H. v.
5.720,00 Euro angeordnet worden. Mit größter Mühe konnte die
Verurteilte nun den ersatzweisen Freiheitsentzug abwenden. Sie hob
alles Geld von ihren Konten ab, einen Teil für die Begleichung der
Strafe steuerten Bekannte bei. Wäre ihr das nicht gelungen, wäre sie
für mehrere Monate in eine Justizvollzugsanstalt gebracht worden.

Weniger Glück bzw. keine finanzielle Unterstützung hatte dagegen
wohl ein polnischer Bürger, dessen Festnahme kurz vor 08.00 Uhr auf
dem Autobahnrastplatz An der Neiße erfolgte. Wie sich herausstellte,
lagen gegen den 37-Jährigen gleich zwei Haftbefehle vor. Während ein
Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Paderborn stammte, hatte den
anderen Haftbefehl die Staatsanwaltschaft Mannheim ausgefertigt. Zum
Ersten war der Verurteilte vom Amtsgericht Paderborn wegen
Beleidigung und zum zweiten vom Amtsgericht Mannheim wegen des
Erschleichens von Leistungen jeweils zu 200,00 Euro "verdonnert"
worden. Weil ihm insgesamt 400,00 Euro aber im Portemonnaie fehlten,
kam der Mann am Gefängnis nicht vorbei.




Rückfragen bitte an:

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Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de




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Datum: 11.09.2018 - 13:08 Uhr
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