180911-5-K Polizei fahndet mit Fotos nach Einbrecher
(ots) -
Mit Fotos aus einer Überwachungskamera fahndet die Polizei Köln
nach einem derzeit noch nicht identifizierten Einbrecher. Ihm wird
vorgeworfen, in der Nacht zu Freitag (6. April) in eine Spielhalle in
der Kölner Innenstadt eingebrochen zu sein.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand hebelte der Täter zwischen 1 Uhr
und 6 Uhr eine Glasscheibe der Eingangstür zu dem in der Hohestraße
gelegenen Spielcasino heraus. Durch die entstandene Lücke kletterte
er nach aktuellem Sachstand in die Geschäftsräume und machte sich an
mehreren Spielautomaten zu schaffen. Aus den Geräten erbeutete er
Münzgeld in Höhe von mehreren tausend Euro. Mit seiner Beute
flüchtete er aus der Spielothek und entkam unerkannt.
Die Kriminalpolizei Köln fragt: Wer kennt den auf den
Fahndungsbildern gezeigten Mann? Wer kann Angaben zu seiner Identität
oder seinem Aufenthaltsort machen?
Hinweise nimmt das Kriminalkommissariat 71 unter der Rufnummer
0221 229-0 oder per Mail an poststelle.koeln(at)polizei.nrw.de entgegen.
(jk)
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Polizeipräsidium Köln
Pressestelle
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln
Telefon: 0221/229 5555
e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de
https://koeln.polizei.nrw
Original-Content von: Polizei Köln, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Linden: 75 - Jähriger in Langgöns wohlbehalten wieder aufgefunden" alt=" Pressemeldung vom 11.09.2018:
Linden: 75 - Jähriger in Langgöns wohlbehalten wieder aufgefunden">
Datum: 11.09.2018 - 14:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1974471
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-K
Stadt:
Köln
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 180911-5-K Polizei fahndet mit Fotos nach Einbrecher"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei K (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).