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(HDH) Heidenheim - Betrunken Unfall verursacht / Am Dienstagnachmittag nahm ein Radfahrer einem Autofahrer in Heidenheim die Vorfahrt. 

ID: 1974879

(ots) - Gegen 16.30 Uhr fuhr ein 72-Jähriger mit seinem
Mountainbike in der Clichystraße Richtung Stadtmitte. Von rechts aus
der Griesstraße kam ein 54-jähriger mit seinem Porsche. Der hatte
Vorfahrt. Im Einmündungsbereich der Clichystraße und Griesstraße gilt
die Regel "rechts vor links". Laut Polizeiangaben beachtete der
Radfahrer diese Regel nicht. Der Porsche und der Radfahrer stießen
zusammen. Der Mann stürzte und verletzte sich leicht. Die Polizisten
hatten bei der Verkehrsunfallaufnahme den Verdacht, dass der
Radfahrer Alkohol getrunken hatte. Ein Test bestätigte den Verdacht.
Rettungskräfte brachten den Verletzten in ein Krankenhaus. Dort
entnahm ein Arzt auch eine Blutprobe. Den Radfahrer erwartet eine
Strafanzeige. Die Polizei informiert zudem die Führerscheinstelle.  
Den Schaden schätzt die Polizei am Porsche auf etwa 5.000 Euro, am
Mountainbike auf etwa 200 Euro.

Hinweis der Polizei: Gerade bei schweren Verkehrsunfällen, auch
mit Fahrrädern, ist häufig Alkohol im Spiel. Denn Alkohol schränkt
die Wahrnehmung ein, führt zu einer falschen Einschätzung von
Geschwindigkeiten und Entfernungen, verengt das Blickfeld,
beeinträchtigt Reaktion und Koordination und er enthemmt. Diese
Mischung ist gefährlich. Deshalb empfiehlt die Polizei, Alkoholgenuss
und Fahren konsequent zu trennen. Damit alle sicher ankommen. Die
Polizei weist zudem darauf hin, dass auch für Fahrradfahrer
Promillegrenzen gelten. Ein Verstoß kann zu Punkten im
Fahreignungsregister und zum Führerscheinentzug führen. Eine
Strafanzeige und die Anordnung zu einer medizinisch-psychologischen
Untersuchung (MPU) stehen ab 1,6 Promille im Raum. Bei einer
gefährlichen Fahrweise oder bei einem Unfall, kann es bereits ab
einem Wert von 0,3 Promille zu weitreichenden Folgen kommen.

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  Holger Fink/Judith Wolf, Tel. 0731/188-1111, E-Mail:




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Datum: 12.09.2018 - 10:59 Uhr
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