Gronau - Fahrzeiten stimmten nicht
(ots) - Eine fremde Aufzeichnungskarte nutzen, um die
eigenen Lenk- und Ruhezeiten zu verschleiern: Einem besonders
dreisten Berufskraftfahrer sahen sich jetzt Beamte des
Verkehrsdienstes der Kreispolizeibehörde in Gronau gegenüber.
Erwischt haben ihn die Beamten am Freitag bei einer Kontrolle auf
einem Rastplatz an der Bundesstraße 54. Dabei stellte sich heraus,
dass der Mann vor dem Antritt seiner Fahrt eigentlich noch eine
Ruhezeit von mindestens neun Stunden hätte einlegen müssen.
Sein Verhalten zieht erhebliche juristische Folgen nach sich: Das
widerrechtliche Benutzen einer fremden Fahrerkarte im digitalen
Aufzeichnungsgerät seines Lkw stellt einen Straftatbestand dar.
Weitere Verstöße gegen Sozialvorschriften im gewerblichen
Güterverkehr kommen hinzu.
Die Polizei entließ den 29-Jährigen mit Wohnsitz im Ausland erst,
nachdem er eine Sicherheitsleistung in Höhe von 750 Euro erbracht
hatte. Weiterfahren durfte der Lkw-Fahrer erst, nachdem er die
vorgeschriebene Ruhezeit erreicht hatte. Konsequenzen kommen nun auch
noch auf einen seiner Berufskollegen zu: Die Polizei leitete ein
gesondertes Ermittlungsverfahren gegen einen anderen Fahrer ein - den
tatsächlichen Inhaber der Fahrerkarte.
Der Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Borken setzt auch
weiterhin auf gezielte Kontrollen, mit denen er den Gefährdungen
entgegentreten will, die von übermüdeten Kraftfahrern ebenso ausgehen
wie von technischen Mängeln.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Borken
Thorsten Ohm
Telefon: 02861-900 2204
http://www.polizei.nrw.de/borken/
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Datum: 12.09.2018 - 11:38 Uhr
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