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Bundespolizisten verhindern Ausreise in die Vereinigen Arabischen Emirate

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(ots) - Die Ausreise eines 36-Jährigen endete am
Düsseldorfer Flughafen vor dem Haftrichter des Düsseldorfer
Amtsgerichts.

Der junge Mann wurde bei der Ausreisekontrolle nach Abu Dhabi
festgestellt, weil er von der Staatsanwaltschaft München wegen
Betruges zur Fahndung ausgeschrieben war. Dem Deutschen wird
vorgeworfen, dass er von Februar 2013 bis Mai 2015 mehrere Rechnungen
in Höhe von 25.217,98 Euro an eine Firma ausgestellt haben soll,
jedoch die tatsächliche Leistung nie erbracht habe. Des Weiteren soll
er nach Erhalt der Summe eine weitere Rechnung in Höhe von 7.720,72
Euro erstellt haben. Auch hier soll er unter Täuschung vermeintlich
erbrachter Leistungen eine Auszahlung bewirkt haben. Diese wurde
jedoch nicht getätigt, da die Firma einen internen Abgleich
durchgeführt habe. Da der Deutsche sich verborgen hielt, wurde er zur
Festnahme ausgeschrieben. Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde die
Person dem Haftrichter beim Amtsgericht Düsseldorf vorgeführt.

Des Weiteren wurde ein 45-Jähriger bei der Einreisekontrolle
festgenommen, weil die Staatsanwaltschaft Köln den Mann wegen Fahren
ohne Fahrerlaubnis ausgeschrieben hatte. Der italienische
Staatsangehörige konnte die sieben Tage Freiheitsstrafe umgehen,
indem er die Geldstrafe in Höhe von 218,50 Euro bei der Bundespolizei
bezahlte. Anschließend konnte er seine Heimreise nach Köln antreten.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Anne Kister
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

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Datum: 12.09.2018 - 12:34 Uhr
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