Polizei Bielefeld beteiligt sich an länderübergreifender Kontrollaktion auf der BAB 2
(ots) - SR/ Bielefeld/ BAB 2 - Die Autobahnpolizei des
PP Bielefeld führte am Mittwoch, 12.09.2018, im Rahmen einer
länderübergreifenden Kontrollaktion auf der BAB 2 mobile
Schwerpunktkontrollen durch. Die Verkehrsüberwachung richtete sich an
alle Verkehrsteilnehmer unter besonderer Berücksichtigung des
gewerblichen Personen- und Güterverkehrs.
Im Zuständigkeitsbereich der Autobahnpolizei des PP Bielefeld sind
LKW im Verhältnis zu ihrem Anteil am Gesamtverkehrsaufkommen auf BAB
überproportional an Verkehrsunfällen mit Personenschäden beteiligt.
Der Überwachung des Schwerlastverkehrs durch die Autobahnpolizei
kommt im Hinblick auf die Einhaltung verkehrs- und
fahrpersonalrechtlicher Vorschriften daher besondere Bedeutung zu.
Kontrollschwerpunkte waren Geschwindigkeitsüberschreitung,
Nichteinhalten des Sicherheitsabstands, verbotswidrige Nutzung von
elektronischen Geräten am Steuer, unzureichende Ladungssicherung im
Güterverkehr und Nichteinhalten der Vorschriften über die Lenk- und
Ruhezeiten.
Die Polizei Bielefeld stellte bei der Kontrollaktion 78
Abstandsverstöße fest, die mit Ordnungswidrigkeitenanzeigen geahndet
wurden. Darüber hinaus wurden insgesamt 180 Geschwindigkeitsverstöße
festgestellt, von denen 88 mit Verwarngeld und 92 mit
Ordnungswidrigkeitenanzeige geahndet wurden.
Die Beamten der Autobahnpolizei hielten PKW und LKW an,
kontrollierten die Fahrzeuge und überprüften die Insassen. Dabei
wurden 12 Verstöße gegen die Gurtpflicht, fünf verbotswidrige
Nutzungen von elektronischen Geräten am Steuer, sieben Verstöße gegen
Sozialvorschriften und drei Verstöße gegen die Ladungssicherung
aufgenommen.
Hierbei wurde auch ein 43-jähriger LKW-Fahrer aufgrund nicht
ordnungsgemäß gesicherter Ladung angehalten und kontrolliert. Bei der
Kontrolle stellten die Beamten fest, dass gegen den Fahrer ein
Haftbefehl zur Strafvollstreckung wegen einer Trunkenheitsfahrt
vorlag. Der LKW-Fahrer konnte seine Fahrt nach Entrichtung des
angeordneten Betrages in Höhe von 615,- Euro fortsetzen. Der Verstoß
gegen die Ladungssicherung wurde mit gesonderter Sicherheitsleistung
geahndet.
Die Polizei Bielefeld wird weiterhin konsequent einschreiten,
damit Verkehrsvorschriften von allen Verkehrsteilnehmern beachtet und
die Verkehrsunfallrisiken gesenkt werden.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Pressestelle
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld
Achim Ridder (AR), Tel. 0521/545-3020
Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3232
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023
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Datum: 13.09.2018 - 10:26 Uhr
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