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Unversteuerter Alkohol und Kraftstoff sowie Schmuggelzigaretten aufgegriffen

ID: 1976583

(ots) -
Bei Autobahnkontrollen auf der A 6 zwischen den Anschlussstellen
Crailsheim und Kirchberg stellte der Zoll am zweiten
Septemberwochenende mehrere steuerrechtliche Verstöße fest.

"Dass bei verdachtsunabhängigen Kontrollen gleich die gesamte
Palette verbrauchsteuerpflichtiger Produkte Gegenstand festgestellter
Verstöße ist, haben wir selten", so der Leiter der Kontrolleinheit
des Heilbronner Zolls zu den drei Aufgriffen.

Bei der Kontrolle einer Limousine und deren 53-jährigen Fahrerin
am 7. September 2018 verschwieg diese nach steuerpflichtig
mitgeführten Waren befragt, die Anmeldung der mehr als 15 Stangen
Zigaretten. Die 3.140 rumänischen Zigaretten fanden die Zöllner bei
ihrer Kontrolle des Fahrzeugs. Da die Zigaretten keine deutschen
Steuerzeichen aufwiesen und damit unversteuert sind, wurden sie
sichergestellt und die Frau erhielt einen Steuerbescheid von über 500
Euro. Daneben wurde gegen die Frau noch vor Ort ein
Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung
eingeleitet.

An gleicher Stelle machten Zöllner nur zwei Tage später den
nächsten Aufgriff unversteuerter Waren. In einem kontrollierten
Transporter aus Bulgarien befanden sich neben dem Fahrer acht weitere
Erwachsene und ein Kind sowie mutmaßliches Schmuggelgut. Befragt nach
steuerpflichtigen Waren meldete der Fahrer der Reisegruppe nur "zehn
Stangen, für jeden eine" an. In insgesamt drei Tüten stellten die
Zöllner aber am Ende der Kontrolle mehr als 18 Stangen Zigaretten
unterschiedlichster Marken sowie über 100 Flaschen Spirituosen
verschiedener Art und Größe (zusammen mehr als 87 Liter
hochprozentiger Alkohol) fest. Da die entsprechenden Kaufnachweise
für die verbrauchsteuerpflichtigen Waren alle bei dem 20-jährigen
Fahrer aufgefunden wurden, muss er sich diese anrechnen lassen. Der




Fahrer erhielt einen Tabaksteuerbescheid von über 590 Euro. Auch
gegen ihn leiteten die Zöllner ein Strafverfahren wegen des Verdachts
der Steuerhinterziehung ein. Nachdem er eine zusätzliche Sicherheit
in Höhe von 250 Euro auf die zu erwartende Alkoholsteuerschuld
hinterlegt hatte, konnte er die Weiterfahrt - ohne die 4.260
sichergestellten Zigaretten - fortsetzen.

Der Beanstandungsgrund einer weiteren Kontrolle eines rumänischen
Transporters am gleichen Tag bestand im Mitführen zweier zusätzlicher
Reservekanistern mit 60 Liter Kraftstoff, die der Fahrer nach eigenen
Angaben wegen des günstigeren Preises bereits in der Tschechischen
Republik "getankt" habe. Abgabenfrei darf Kraftstoff nur aus einem
EU-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn sich dieser im Tank des
Fahrzeugs oder in mitgeführten Reservebehältern mit insgesamt maximal
20 Liter befindet. Nachdem der Fahrer für die überzähligen 40 Liter
Diesel die Energiesteuern und einen Zollzuschlag entrichtet hatte,
konnte er die Weiterreise fortsetzen.

Zusatzinformationen:

Für Genussmittel (z.B. Alkoholerzeugnisse, Bier, Tabak) und für
Energieerzeugnisse werden EU-weit Verbrauchsteuern erhoben.
Hinsichtlich der Steuersätze bestehen jedoch weiterhin Unterschiede.
Kaffeewaren und alkoholhaltige Süßgetränke (sogenannte Alkopops)
werden sogar nur rein national besteuert. Im Verkehr mit diesen Waren
sind Beschränkungen zu beachten. Ausführliche Informationen gibt es
auf der Homepage des Zolls unter folgendem Pfad www.zoll.de >
Privatpersonen > Reisen innerhalb der EU > Steuern oder in der
kostenlosen App "Zoll und Reise".




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050
Fax: 07131/8970-1999
E-Mail: presse.hza-heilbronn(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 14.09.2018 - 12:00 Uhr
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