Erneuter Fall von Wucher beimÖffnen einer Tür durch verständigten Schlüsseldienst
ID: 1977037
(ots) - Erneut kam es am Samstagmorgen zu einem
Vorfall, bei dem es einem verständigter Schlüsseldienst nicht gelang,
die Haustür eines Anwesens in Bingen zu öffnen und dennoch fast
1400,-EUR für seinen Dienst verlangte. Nach einer geleisteten
Anzahlung von fast 700,-EUR entschloss sich der Auftraggeber
Strafanzeige wegen Wucher gegen die Firma zu erstatten.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Bingen am Rhein
Telefon: 06721-905 100
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Original-Content von: Polizeidirektion Bad Kreuznach, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 15.09.2018 - 07:37 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1977037
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PDKH
Stadt:
Bingen am Rhein
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Erneuter Fall von Wucher beimÖffnen einer Tür durch verständigten Schlüsseldienst"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Bad Kreuznach (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).