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Zu zweit und betrunken mit einem Mofa verunfallt - Wülfrath - 1809069

ID: 1977794

(ots) -
Am Sonntagmorgen des 16.09.2018, gegen 10.40 Uhr, beobachteten
aufmerksame Zeugen einen 30-jährigen Wülfrather, der mit einem blauen
Mofa der Marke Hercules den Einmündungsbereich
Föhren-/Platanen-/Akazienweg in Wülfrath befuhr, dabei verbotswidrig
eine zweite Person auf dem Fahrrad mit Hilfsmotor transportierte und
dabei offenbar in Folge Alkoholkonsum nicht in der Lage war das
Zweirad ohne Schlangenlinien sicher zu führen. So kam es dann auch im
Akazienweg zur seitlichen Kollision mit einem am rechten Fahrbahnrand
ordnungsgemäß geparkten silbergrauen PKW Opel Corsa, der dabei nicht
unerheblich beschädigt wurde. Wenige Meter hinter dem geparkten Opel
stürzten der Mofa-Fahrer und sein 59-jähriger Sozius aus Wülfrath auf
die Fahrbahn und verletzten sich dabei leicht. Dessen ungeachtet
verließ der 30-jährige Unfallfahrer den Unfallort unerlaubt für
mehrere Minuten, um dorthin erst zurückzukehren, nachdem die von
vorbildlichen Zeugen alarmierte Polizei dort zwischenzeitlich bereits
eingetroffen war.

Bei der polizeilichen Unfallaufnahme bestätigte sich schnell der
Verdacht, dass der Mofa-Fahrer deutlich unter Alkoholeinfluss stand.
Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als 1,8
Promille (0,92 mg/l). Und auch sein 59-jähriger Sozius war erheblich
alkoholisiert. Bei ihm ergab ein durchgeführter Alkoholtest einen
Wert von mehr als 2,2 Promille (1,14 mg/l).

Die Wülfrather Polizei leitete ein Strafverfahren gegen den
30-jährigen Wülfrather wegen Trunkenheitsfahrt, Verkehrsgefährdung
und Unfallflucht ein. Die ärztliche Entnahme einer Blutprobe wurde
angeordnet und durchgeführt. Eine ausländische Fahrerlaubnis, die der
Beschuldigte der Polizei vorlegte, stellten die Beamten sicher. Dem
30-jährigen Wülfrather wurde bis auf weiteres jedes Führen von
führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeugen ausdrücklich untersagt, bis




zur Ausnüchterung auch jedes Führen anderer Fahrzeuge im
Straßenverkehr. Fahrzeugschlüssel für das Mofa stellte die Polizei
zur Gefahrenabwehr vorsorglich sicher.

Die zwei nur leicht verletzten Mofa-Benutzer wollten sich erst
später eigenständig in ambulante ärztliche Behandlung begeben. Am
Opel und am Mofa entstand ein geschätzter Gesamtsachschaden in Höhe
von mindestens 2.200,- Euro.




Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
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drucken  als PDF  an Freund senden   Pressebericht vom 17.09.18  Hochschwarzwald, Titisee-Neustadt, OT Neustadt, Schottenbühlstraße, zwischen den Hausnummern 24-30. Sachbeschädigung an mehreren Fahrzeugen.
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 17.09.2018 - 09:08 Uhr
Sprache: Deutsch
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