Zoll prüft bundesweit die Einhaltung des Mindestlohns - jeder zehnte Fall auffällig
(ots) - Lörrach. Freiburg. Offenburg. Am 11. und 12.
September 2018 haben insgesamt rund 6.000 Einsatzkräfte der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) bundesweit die
Einhaltung der Mindestlohnregelungen geprüft. Dabei befragten die
Zöllnerinnen und Zöllner über 32.000 Personen zu ihren
Arbeitsverhältnissen und führten rund 4.500
Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch.
Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des
gesetzlichen Mindestlohnes. Der gesetzliche Mindestlohn besteht seit
2015 und beträgt aktuell 8,84 Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte
prüften insbesondere im Einzelhandel, Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und
Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe.
Insgesamt hat der Zoll 351 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon
172 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz. Die übrigen Verfahren betreffen unter anderem das
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und
Leistungsmissbrauch.
In 3.291 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen
erforderlich. Dabei ergaben sich insbesondere Hinweise auf
Mindestlohnunterschreitungen, das Vorenthalten von
Sozialversicherungsbeiträgen, illegale Ausländerbeschäftigung und den
unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen.
Auch im Bereich des Hauptzollamts Lörrach wurden an den drei
Standorten Lörrach, Freiburg und Offenburg mit insgesamt 123
Bediensteten bei 201 Unternehmen die Geschäftsunterlagen geprüft und
551 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.
In 57 Fällen sehen sich die Beamten nun veranlasst, die
Beschäftigungsverhältnisse eingehender zu überprüfen, bei 5
Unternehmen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet.
In 9 Fällen könnte eine Unterschreitung des Mindestlohns
vorliegen, in 10 Fällen die Beiträge an die Sozialversicherungsträger
nicht in richtiger Höhe abgeführt sein. Bei 3 Auftragsverhältnissen
könnte es sich um eine Scheinselbständigkeit handeln, ein
ausländischer Arbeiter konnte im Zeitpunkt der Prüfung die
erforderliche Arbeitsgenehmigung nicht vorweisen. In 5 Fällen ergaben
sich daneben Hinweise darauf, dass Angestellte neben ihrem Lohn auch
Leistungen der Sozialkassen beziehen.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Lörrach
Pressesprecherin
Wolfgang Buttler
Telefon: 07621-170-2200
E-Mail: presse.hza-loerrach(at)zoll.bund.de
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Datum: 17.09.2018 - 11:17 Uhr
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