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Zoll prüft bundesweit die Einhaltung des Mindestlohns - jeder zehnte Fall auffällig

ID: 1978003

(ots) - Am 11. und 12. September
2018 haben insgesamt rund 6.000 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit der Zollverwaltung(FKS) bundesweit die Einhaltung der
Mindestlohnregelungen geprüft. Dabei befragten die Zöllnerinnen und
Zöllner über 32.000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und
führten rund 4.500 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern
durch.

Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des
gesetzlichen Mindestlohnes. Der gesetzliche Mindestlohn besteht seit
2015 und beträgt aktuell 8,84 Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte
prüften insbesondere im Einzelhandel, Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und
Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe.

Insgesamt hat der Zoll 351 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon
172 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz. Die übrigen Verfahren betreffen unter anderem das
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und
Leistungsmissbrauch.

In 3.291 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen
erforderlich. Dabei ergaben sich insbesondere Hinweise auf
Mindestlohnunterschreitungen, das Vorenthalten von
Sozialversicherungsbeiträgen, illegale Ausländerbeschäftigung und den
unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen.

Regionale Ergebnisse des Hauptzollamts Saarbrücken

Das Hauptzollamt Saarbrücken beteiligte sich mit jeweils 70
Zöllnerinnen und Zöllnern an den beiden Prüfungstagen in der letzten
Woche. Im Saarland und im südlichen Rheinland-Pfalz wurden mehr als
600 Arbeitnehmer befragt und von über 340 Arbeitgebern die
Geschäftsunterlagen eingesehen. In insgesamt 113 Fällen sind weitere
Nachprüfungen erforderlich, ob der Mindestlohn gezahlt wurde,
Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten wurden (§ 266 a StGB) oder




ein Leistungsmissbrauch vorliegt.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Saarbrücken
Pressesprecherin
Diana Weis
Telefon: 0681-501-6382
E-Mail: presse.hza-saarbruecken(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Saarbrücken, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 17.09.2018 - 11:37 Uhr
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