Zoll prüft bundesweit die Einhaltung des Mindestlohns - jeder zehnte Fall auffällig
(ots) - Am 11. und 12. September 2018 haben insgesamt rund
6.000 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der
Zollverwaltung (FKS) bundesweit die Einhaltung der
Mindestlohnregelungen geprüft. Dabei befragten die Zöllnerinnen und
Zöllner über 32.000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und
führten rund 4.500 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern
durch. Dabei trug der Münchner Zoll mit 60 Einsatzkräften 450
Befragungen und 207 Geschäftsunterlagenprüfungen bei.
Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des
gesetzlichen Mindestlohnes. Der gesetzliche Mindestlohn besteht seit
2015 und beträgt aktuell 8,84 Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte
prüften insbesondere im Einzelhandel, Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und
Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe.
Insgesamt hat der Zoll 351 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon
172 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz. Die übrigen Verfahren betreffen unter anderem das
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und
Leistungsmissbrauch. In München waren es 9 Ermittlungsverfahren und
davon 2 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz.
In 3.291 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen
erforderlich, welche sich in München auf 50 Fälle belaufen. Dabei
ergaben sich insbesondere Hinweise auf Mindestlohnunterschreitungen,
das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, illegale
Ausländerbeschäftigung und den unrechtmäßigen Bezug von
Sozialleistungen.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt München
Pressesprecher
Martin Brandlhuber
Telefon: 089 - 975 90720
E-Mail: martin.brandlhuber(at)zoll.bund.de
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Datum: 17.09.2018 - 11:35 Uhr
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