Zoll prüft bundesweit die Einhaltung des Mindestlohns - jeder zehnte Fall auffällig
(ots) - Am 11. und 12. September 2018 haben insgesamt rund
6.000 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der
Zollverwaltung (FKS) bundesweit die Einhaltung der
Mindestlohnregelungen geprüft. Dabei befragten die Zöllnerinnen und
Zöllner über 32.000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und
führten rund 4.500 Geschäfts-unterlagenprüfungen bei Arbeitgebern
durch. Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des
gesetzlichen Mindestlohnes. Der gesetzliche Mindestlohn besteht seit
2015 und beträgt aktuell 8,84 Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte
prüften insbesondere im Einzelhandel, Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und
Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe. Insgesamt hat
der Zoll 351 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon 172
Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz. Die übrigen Verfahren betreffen unter anderem das
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und
Leistungsmissbrauch. In 3.291 Fällen sind weitere
Sachverhaltsaufklärungen erforderlich. Dabei ergaben sich
insbesondere Hinweise auf Mindestlohnunterschreitungen, das
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, illegale
Ausländerbeschäftigung und den unrechtmäßigen Bezug von
Sozialleistungen.
Im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamtes Erfurt befragten an
beiden Tagen 210 Bedienstete der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (145
in Thüringen und 65 in Südwestsachsen) über 1.500 Personen (900 in
Thüringen und über 600 in Südwestsachsen) zu ihren
Arbeitsverhältnissen und führten 277 Geschäftsunterlagenprüfungen bei
Arbeitgebern durch (178 in Thüringen und 99 in Südwestsachsen).
Insgesamt wurden fünf Ordnungswidrigkeitsverfahren (drei in Thüringen
und zwei in Südwestsachsen) eingeleitet, davon zwei wegen des
Verdachts des Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz (ein Verfahren in
Thüringen und ein Verfahren in Südwestsachsen). In den übrigen Fällen
besteht der Verdacht, dass Arbeitgeber gegen die Sofortmeldepflicht
verstoßen haben oder Arbeitnehmer ohne Arbeitsgenehmigung
beschäftigten. In 87 Fällen (61 in Thüringen und 26 in
Südwestsachsen) sind weitere Sachverhaltsaufklärungen notwendig.
Dabei ergaben sich insbesondere Hinweise auf
Mindestlohnunterschreitungen, das Vorenthalten von
Sozialversicherungsbeiträgen, zur illegalen Ausländerbeschäftigung
und den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen. Im Bezirk des
Hauptzollamtes Erfurt (zuständig für Thüringen sowie für die
Landkreise Zwickau, Erzgebirgskreis, Vogtlandkreis, Teile des
Landkreises Mittelsachsen sowie für die Stadt Chemnitz) prüften die
Zöllnerinnen und Zöllner an beiden Tagen insbesondere im
Einzelhandel, im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, im
Speditions-, Transport und Logistikgewerbe und in der
Fleischwirtschaft.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Erfurt
Pressesprecher
Holger Giersberg
Telefon: 0361-60176-109
E-Mail: presse.hza-erfurt(at)zoll.bund.de
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Datum: 17.09.2018 - 11:34 Uhr
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