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Zoll prüft bundesweit die Einhaltung des Mindestlohns - jeder zehnte Fall auffällig

ID: 1978017

(ots) -
Bundesweite Ergebnisse Am 11. und 12. September 2018 haben
insgesamt rund 6.000 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
der Zollverwaltung (FKS) bundesweit die Einhaltung der
Mindestlohnregelungen geprüft. Dabei befragten die Zöllnerinnen und
Zöllner über 32.000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und
führten rund 4.500 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern
durch.

Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des
gesetzlichen Mindestlohnes. Der gesetzliche Mindestlohn besteht seit
2015 und beträgt aktuell 8,84 Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte
prüften insbesondere im Einzelhandel, Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und
Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe.

Insgesamt hat der Zoll 351 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon
172 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz. Die übrigen Verfahren betreffen unter anderem das
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und
Leistungsmissbrauch.

In 3.291 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen
erforderlich. Dabei ergaben sich insbesondere Hinweise auf
Mindestlohnunterschreitungen, das Vorenthalten von
Sozialversicherungsbeiträgen, illegale Ausländerbeschäftigung und den
unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen. Lokale Ergebnisse für das
Hauptzollamt Schweinfurt

Im Bereich des Hauptzollamts Schweinfurt konzentrierten sich die
Prüfungen besonders auf das Speditions-, Transport- und
Logistikgewerbe, dem Personen-beförderungsgewerbe, dem Gaststätten-
und Beherbergungsgewerbe sowie auf den Einzelhandel. Insgesamt wurden
mehr als 200 Arbeitgeber (218) überprüft. Knapp 1.000 Personen (938)
wurden nach Ihren Arbeitsbedingungen befragt. 123 Fälle beschäftigen
die Beamtinnen und Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)




bis zur endgültigen Klärung weiter. Beim Hauptzollamt Schweinfurt
waren somit mehr als zehn Prozent der geprüften Fälle auffällig:

-30 Mal wurde eine Unterschreitung des Mindestlohns verzeichnet.
Dies entspricht knapp ein Viertel der Beanstandungen. -In 43 Fällen
zeichnen sich Unstimmigkeiten bei der Entrichtung von
Sozialversicherungsbeiträgen ab. Hierunter sind auch sieben Personen
zu erfassen, die als selbständige Erwerbspersonen angetroffen wurden
und nach derzeitigem Erkenntnisstand als Arbeitnehmer beschäftigt
waren. -Bei zehn Arbeitnehmern wird auf Leistungsmissbrauch
ermittelt und geprüft, ob diese unrechtmäßig im Bezug von
Sozialleistungen standen. -Elf ausländische Arbeitnehmer wurden ohne
entsprechend arbeitsberechtigenden Aufenthaltstitel angetroffen. -
Insgesamt 29 Mal wurden geringfügigere Beanstandungen im Hinblick auf
Sofortmeldepflichten und Aufzeichnungspflichten festgestellt.

Im Raum Bayreuth führte die Mindestlohnsonderprüfung zu einer
Festnahme: Die Zöllnerinnen und Zöllner trafen in einem Nagelstudio
auf einen Arbeitnehmer, der mit falscher Identität und
Ausweispapieren arbeitete. In Zusammenarbeit mit der Bundespolizei
konnte die Identität der Person nach erkennungsdienstlicher
Behandlung festgestellt werden. Der ausländische Arbeitnehmer hielt
sich nicht nur ohne gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland auf,
sondern hat aufgrund von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetzes
noch mehr als 300 Tage Reststrafe bei einer Justizvollzugsanstalt zu
verbüßen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nahm den ausländischen
Arbeitnehmer fest und überstellte ihn an die Justizvollzugsanstalt.

Im Raum Bad Kissingen ergab die Prüfungen eines Nagelstudios
ebenfalls Hinweise auf den illegalen Aufenthalt eines 18-jährigen
Ausländers. Der Vietnamese konnte zunächst anlässlich der Kontrolle
des Zolls keine Ausweisdokumente vorlegen. Anhand einer
erkennungsdienstlichen Behandlung durch die Polizeiinspektion Bad
Kissingen konnte die Identität der Person ermittelt und der illegalen
Aufenthalt festgestellt werden. Die Polizeiinspektion Bad Kissingen
übernahm zuständigkeitshalber die weitere Bearbeitung.

An beiden Prüfungstagen waren zwischen 74 und 77 Beamtinnen und
Beamte im Einsatz.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Schweinfurt
Pressesprecherin
Tanja Manger
Telefon: 09721-6464-1030
E-Mail: presse.hza-schweinfurt(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 17.09.2018 - 11:33 Uhr
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