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Zoll prüft bundesweit die Einhaltung des Mindestlohns -jeder zehnte Fall auffällig

ID: 1978029

(ots) - Am 11. und 12. September 2018 haben insgesamt
rund 6.000 Einsatzkräfte (Hannover 49 / Lüneburg 36 Einsatzkräfte)
der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) bundesweit
die Einhaltung der Mindestlohnregelungen geprüft. Dabei befragten die
Zöllnerinnen und Zöllner über 32.000 Personen (Hannover 475 /
Lüneburg 519 Personen) zu ihren Arbeitsverhältnissen und führten rund
4.500 Geschäftsunterlagenprüfungen (Hannover 92 / Lüneburg 70
GU-Prüfungen) bei Arbeitgebern durch.

Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des
gesetzlichen Mindestlohnes. Der gesetzliche Mindestlohn besteht seit
2015 und beträgt aktuell 8,84 Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte
prüften insbesondere im Einzelhandel, Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und
Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe.

Insgesamt hat der Zoll 351 Ermittlungsverfahren (Hannover 2 /
Lüneburg 2 Ermittlungsverfahren) eingeleitet, davon 172
Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz. Die übrigen Verfahren betreffen unter anderem das
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und
Leistungsmissbrauch.

In 3.291 Fällen (Hannover 38 / Lüneburg 27 Fälle) sind weitere
Sachverhaltsaufklärungen Zoll prüft bundesweit die Einhaltung des
Mindestlohns - jeder zehnte Fall auffällig

erforderlich. Dabei ergaben sich insbesondere Hinweise auf
Mindestlohnunterschreitungen, das Vorenthalten von
Sozialversicherungsbeiträgen, illegale Ausländerbeschäftigung und den
unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen.




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Pressesprecher
Oliver Keuck
Telefon: 0511/37414-557
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Datum: 17.09.2018 - 11:48 Uhr
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