Hockenheim, Rhein-Neckar-Kreis: Exhibitionist festgenommen
(ots) - Am Sonntagmittag lauerte um 12:20 Uhr ein
Exhibitionist einer Spaziergängerin im Waldgebiet auf. Die 30-Jährige
spazierte mit ihren Hunden im Waldgebiet von Hockenheim in Richtung
der Tank- und Rastanlage West, wobei sie mindestens 10 Minuten lang
von einem Mann verfolgt wurde. Dieser verfolgte die Dame in einem
Abstand von 3-5 Metern, wobei er an seinem entblößten Glied
manipulierte und dabei stöhnte. Trotz kurzzeitigem Augenkontakt und
einem Anruf, mit welchem die Frau die Polizei verständigte, ließ der
Täter nicht von seinem Handeln ab. Als die alarmierten Beamten
eintrafen, deutete die 30-Jährige auf ihren Verfolger, der daraufhin
in ein angrenzendes Waldstück flüchtete. Nach einer Verfolgung zu Fuß
stellten die Uniformierten den 32-Jährigen, der sich bei der
Festnahme heftig zu Wehr setzte und dabei einen Beamten an der Hand
verletzte. Ein Alkoholtest in der Dienststelle ergab einen Wert von
1,5 Promille in der Atemluft des Festgenommenen, der die Nacht in der
Gewahrsamszelle verbrachte. Der Mann muss sich nun wegen
Exhibitionistischer Handlungen und Widerstands gegen
Vollstreckungsbeamte verantworten.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Dennis Häfner
Telefon: 0621 174-1109
E-Mail: mannheim.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Mannheim, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 17.09.2018 - 11:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1978081
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-MA
Stadt:
Mannheim
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Hockenheim, Rhein-Neckar-Kreis: Exhibitionist festgenommen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).