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Zoll prüft bundesweit die Einhaltung des Mindestlohns -

jeder zehnte Fall auffällig

ID: 1978106

(ots) -
Am 11. und 12. September 2018 haben insgesamt rund 6.000
Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung
(FKS) bundesweit die Einhaltung der Mindestlohnregelungen geprüft.
Dabei befragten die Zöllnerinnen und Zöllner über 32.000 Personen zu
ihren Arbeitsverhältnissen und führten rund 4.500
Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch.

Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des
gesetzlichen Mindestlohnes. Der gesetzliche Mindestlohn besteht seit
2015 und beträgt aktuell 8,84 Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte
prüften insbesondere im Einzelhandel, Gaststätten- und
Beherbergungs-gewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und
Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe.

Insgesamt hat der Zoll 351 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon
172 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz. Die übrigen Verfahren betreffen unter anderem das
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und
Leistungsmiss-brauch.

In 3.291 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen
erforderlich. Dabei ergaben sich ins-besondere Hinweise auf
Mindestlohnunterschreitungen, das Vorenthalten von
Sozialversi-cherungsbeiträgen, illegale Ausländerbeschäftigung und
den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen.

Beim Hauptzollamt Nürnberg waren an beiden Tagen jeweils über 60
Einsatzkräfte in ganz Mittelfranken unterwegs und prüften vor allem
im Einzelhandel, in der Gastronomie und im Speditions- und
Transportgewerbe über 700 Beschäftigungsverhältnisse. "Die Maßnahme
wurde von den Kontrollierten überwiegend positiv aufgenommen", so
Martina Stumpf, Pressesprecherin des Hauptzollamts Nürnberg, " es kam
zu keinerlei Eskalationen. In knapp 70 Fällen ergaben sich Hinweise
auf Verstöße, die eine weitergehende Prüfung erforderlich machen,




darunter zum Beispiel Leistungsmissbrauch. Auf gravierende
Unterschreitung des Mindestlohns gibt es bislang bei uns keine
Hinweise."

Zwei Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet: gegen einen
Osteuropäer wegen illegalen Aufenthalts und dessen Arbeitgeber.

Die weiteren Sachverhaltsaufklärungen dauern an.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Nürnberg
Pressesprecherin
Martina Stumpf
Telefon: 0911-9463-1118
E-Mail: presse.hza-nuernberg(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Nürnberg, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 17.09.2018 - 12:04 Uhr
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