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Zoll prüft bundesweit die Einhaltung des Mindestlohns - jeder zehnte Fall auffällig

ID: 1978121

(ots) -
Am 11. und 12. September 2018 haben insgesamt rund 6.000
Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung
(FKS) bundesweit die Einhaltung der Mindestlohnregelungen geprüft.
Dabei befragten die Zöllnerinnen und Zöllner über 32.000 Personen zu
ihren Arbeitsverhältnissen und führten rund 4.500
Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch.

Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des
gesetzlichen Mindestlohnes. Der gesetzliche Mindestlohn besteht seit
2015 und beträgt aktuell 8,84 Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte
prüften insbesondere im Einzelhandel, Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und
Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe.

Insgesamt hat der Zoll 351 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon
172 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz. Die übrigen Verfahren betreffen unter anderem das
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und
Leistungsmissbrauch.

In 3.291 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen
erforderlich. Dabei ergaben sich insbesondere Hinweise auf
Mindestlohnunterschreitungen, das Vorenthalten von
Sozialversicherungsbeiträgen, illegale Ausländerbeschäftigung und den
unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen.

110 Beamte des Hauptzollamts Duisburg prüften im Rahmen der
bundesweiten Mindestlohnsonderprüfung im gesamten
Zuständigkeitsbezirk (Kreis Kleve, Wesel, sowie den Städten
Oberhausen, Mülheim, Essen und Duisburg), ob Arbeitgeber ihren
Arbeitern und Angestellten den Mindestlohn in Höhe von 8,84 EUR
zahlen.

Im Rahmen dieser Prüfung wurden über 700 Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer zu den Beschäftigungsverhältnissen befragt.

"Wenn vor Ort die Einsicht in Geschäftsunterlagen nicht möglich




war, wurden diese im Anschluss durchgeführt", so Anja
Turloff-Galetzki, Pressesprecherin vom Hauptzollamt Duisburg. Bisher
konnten die Beamten 72 Geschäftsunterlagenprüfungen abschließen. In
114 Fällen sind die Geschäftsunterlagenprüfungen noch nicht
abgeschlossen. In 11 Fällen leiteten die Beamten der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit Ordnungswidrigkeiten wegen des Verstoßes nach dem
Mindestlohngesetz ein.

Weitere Ermittlungsverfahren können sich anschließen, wenn die
Zollbeamten die begonnenen Geschäftsunterlagen beenden werden.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Duisburg
Pressestelle
Anja Turloff-Galetzki
Telefon: 0203 / 7134 348
E-Mail: presse.hza-duisburg(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 17.09.2018 - 12:01 Uhr
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