Zoll prüft bundesweit die Einhaltung des Mindestlohns - jeder zehnte Fall auffällig
(ots) - Am 11. und 12. September 2018 haben insgesamt
rund 6.000 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der
Zollverwaltung (FKS) bundesweit die Einhaltung der
Mindestlohnregelungen geprüft. Dabei befragten die Zöllnerinnen und
Zöllner über 32.000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und
führten rund 4.500 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern
durch.
Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des
gesetzlichen Mindestlohnes. Der gesetzliche Mindestlohn besteht seit
2015 und beträgt aktuell 8,84 Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte
prüften insbesondere im Einzelhandel, Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und
Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe.
Insgesamt hat der Zoll 351 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon
172 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz. Die übrigen Verfahren betreffen unter anderem das
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und
Leistungsmissbrauch.
In 3.291 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen
erforderlich. Dabei ergaben sich insbesondere Hinweise auf
Mindestlohnunterschreitungen, das Vorenthalten von
Sozialversicherungsbeiträgen, illegale Ausländerbeschäftigung und den
unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen.
Das Hauptzollamt Stuttgart nahm mit 95 Einsatzkräften an der
bundesweiten Mindestlohnsonderprüfung teil. Die Beamten befragten
dabei 406 Arbeitnehmer nach ihren Beschäftigungsverhältnissen und
führten 71 Geschäftsunterlagenprüfungen in Betrieben durch. Die
Zöllner leiteten sieben Ermittlungsverfahren in Zusammenhang mit
Mindestlohnverstößen ein. Bei weiteren 45 Arbeitsverhältnissen müssen
weitere Prüfungen des Zolls nun zeigen, ob die Vorschriften zur
Gewährung des Mindestlohns eingehalten wurden sowie ob die
Sozialabgaben für die Beschäftigten vollständig entrichtet wurden.
Insgesamt drei bei den Prüfungen angetroffene Arbeitnehmer hielten
sich illegal in der Bundesrepublik auf und mussten ihre Arbeit
umgehend einstellen. Die ausreisepflichtigen Personen wurden an die
Polizei übergeben.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Stuttgart
Pressesprecher
Thomas Seemann
Telefon: 0711-922-2324
E-Mail: presse.hza-stuttgart(at)zoll.bund.de
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Datum: 17.09.2018 - 12:00 Uhr
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