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Zoll prüft bundesweit die Einhaltung des Mindestlohns - jeder zehnte Fall auffällig

ID: 1978130

(ots) - Am 11. und 12. September 2018 haben insgesamt rund
6.000 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der
Zollverwaltung (FKS) bundesweit die Einhaltung der
Mindestlohnregelungen geprüft. Dabei befragten die Zöllnerinnen und
Zöllner über 32.000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und
führten rund 4.500 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern
durch.

Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des
gesetzlichen Mindestlohnes. Der gesetzliche Mindestlohn besteht seit
2015 und beträgt aktuell 8,84 Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte
prüften insbesondere im Einzelhandel, Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und
Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe.

Insgesamt hat der Zoll 351 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon
172 Ordnungswidrigkeiten-verfahren wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz. Die übrigen Verfahren betreffen unter anderem das
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und
Leistungsmissbrauch.

In 3.291 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen
erforderlich. Dabei ergaben sich insbesondere Hinweise auf
Mindestlohnunterschreitungen, das Vorenthalten von
Sozialversicherungsbeiträgen, illegale Ausländerbeschäftigung und den
unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen.

Prüfungen im Bezirk des Hauptzollamtes Dresden

Im Rahmen dieser bundesweiten Kontrollmaßnahme befragten rund 100
Einsatzkräfte der FKS über 700 Personen zu ihren
Beschäftigungsverhältnissen und prüften bei 142 Arbeitgebern deren
Geschäftsunterlagen. 26 Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet,
darunter 13 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz. In 66 Fällen ergaben sich Hinweise, die weitere
Prüfungen nach sich ziehen. Das betrifft unter anderem Anhaltspunkte




auf Mindestlohnverstöße (33), Beitragsvorenthaltungen (22),
Ausländerbeschäftigung (4) und Leistungsmissbrauch (3).




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dresden
Pressesprecherin
Heike Wilsdorf
Telefon: 0351-8161-1044
E-Mail: presse.hza-dresden(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 17.09.2018 - 12:19 Uhr
Sprache: Deutsch
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